DGB kritisiert Rentenreform: Höherverdiener werden einseitig entlastet

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert die geplante Rentenbesteuerung von Finanzminister Christian Lindner scharf und warnt vor einer einseitigen Entlastung von Höherverdienern.

Kritik am “Wachstumschancengesetz”

In der Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf für ein “Wachstumschancengesetz” heißt es: “Die vorgeschlagene Neuregelung wird 2023 und in den nächsten Jahren weder die Anzahl an Fällen noch das jeweilige Volumen von Zweifachbesteuerung beseitigen oder auch nur substanziell mindern”. Der DGB bemängelt, dass vor allem Bezieher von hohen Renten von der Neuregelung profitieren würden, da bei ihnen teilweise keine Steuern mehr anfallen würden. Dies wirft Fragen der Steuergerechtigkeit auf, so der DGB.

Ungeeignete Lösung

“Der Referentenentwurf ist ungeeignet, das Problem der Zweifachbesteuerung systematisch auszuschließen und langfristig (ab 2058) zu lösen”, heißt es weiter in der Stellungnahme. Die Neuregelung führe dazu, dass in den 2040er-Jahren Neurentner mit “höheren und hohen” Renten deutlich “unterbesteuert” würden. Der DGB stellt die Frage, ob die Reform der Rentenbesteuerung tatsächlich sachgerecht ist oder lediglich eine Steuerverschonung für Bezieher hoher Renten darstellt.

Änderungen in der Rentenbesteuerung

Renten sollen in Deutschland langfristig nachgelagert besteuert werden, das bedeutet, dass die Rentenbeiträge steuerfrei sind und erst die Auszahlungen im Alter besteuert werden. Seit 2005 läuft die Umstellung, wobei sich bei jedem neuen Rentenjahrgang die Besteuerungsanteile ändern. 2021 stellte der Bundesfinanzhof fest, dass es mit den bisherigen Anpassungsregeln zu einer “Doppelbesteuerung” kommt.

Die Ampelkoalition hat daraufhin die vollständige Absetzbarkeit der Rentenbeiträge um zwei Jahre auf 2023 vorgezogen. Im “Wachstumschancengesetz” ist nun vorgesehen, die Schritte bei der Besteuerung der ausgezahlten Renten zu strecken. Für diejenigen, die 2023 in Rente gehen, beträgt der Besteuerungsanteil damit statt 83 Prozent nur noch 82,5 Prozent. Die vollständige nachgelagerte Besteuerung wird beim Rentenbeginn im Jahre 2058 erreicht. Bisher war dies 2040 der Fall.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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