Dauer der Datenspeicherung: Schufa verkürzt bei Privatinsolvenz

Die Schufa, Deutschlands wichtigste Auskunftei für Finanzdaten, verkürzt die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen: Und das von drei Jahren auf nur noch sechs Monate. Das ist für viele Verbraucher eine äußerst erfreuliche Nachricht.

Die Änderung dieser Praxis soll nach Aussage einer Sprecherin der Schufa Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen. Die Entscheidung der Auskunftei könnte mehrere anstehende Gerichtsentscheidungen vorwegnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte kürzlich ein Verfahren zu der Frage vorerst ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zwei ähnlichen Fällen abzuwarten.

Im vorliegenden Fall geht es um einen ehemaligen Selbstständigen aus Norddeutschland, der sich mit der Schufa stritt. Nachdem er 2013 Insolvenz anmelden musste, wurde 2019 seine Restschuldbefreiung erteilt und in das bundesweite Insolvenzportal eingetragen. Die Schufa hatte daraufhin die Daten abgerufen und gespeichert. Der Mann bekam nach eigenen Angaben aus diesem Grund eine Mietwohnung nicht. Er beantragte, dass die Schufa seine Daten löschen solle. Diese weigerte sich aber und berief sich auf die Verhaltensregeln für Wirtschaftsauskunfteien. Diese besagen, dass solche Daten drei Jahre lang gespeichert und anschließend automatisch gelöscht werden. Die Daten waren also deutlich länger bei der Schufa verfügbar als im öffentlichen Register.

Laut einem Gutachter am Europäischen Gerichtshof verstoßen Score-Werte der Schufa gegen Europarecht. Die Erstellung solcher Score-Werte für die Kreditwürdigkeit durch die Schufa könnte also gegen geltendes Recht verstoßen. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Private Auskunfteien wie die Schufa werden oft von Banken, Telekommunikationsdiensten oder Energieversorgern genutzt, um eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Person zu erhalten. Aus diesem Grund haben viele Menschen Schwierigkeiten, ein Girokonto trotz Schufa und Pfändung zu eröffnen. Der Score-Wert soll zeigen, wie gut die Person ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Das führt bei den Verbrauchern häufig zur Ablehnung von Banken und anderen Kreditinstituten. Wie in dieser Pressemitteilung der Schufa mitgeteilt wurde: „Die kürzere Speicherdauer für die Restschuldbefreiung ändert nichts am Geschäftsmodell der SCHUFA. Auch hat die Anzahl der Personen (rund 250.000), die hiervon berührt sind, keine grundlegenden Auswirkungen auf das SCHUFA-Scoreverfahren und seine Aussagekraft.“

Es bleibt abzuwarten, wie der Europäische Gerichtshof entscheiden wird. Dennoch deuten die Signale von dort darauf hin, dass eine längere Speicherfrist bei Wirtschaftsauskunfteien wohl bald der Vergangenheit angehören dürfte. Bis dahin wird die Schufa die Speicherdauer für abgeschlossene Privatinsolvenzen auf nur noch sechs Monate verkürzen. Die technische Umsetzung soll einige Wochen dauern. Die Änderung der Praxis dürfte für Verbraucherinnen und Verbraucher, die von einer Privatinsolvenz betroffen waren, eine Entlastung bedeuten.


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Redaktion Hasepost
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