Die CDU will den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung neu ordnen und mögliche Fehlanreize für geringere Erwerbsumfänge in Deutschland überprüfen. Ein entsprechender Antrag für den Bundesparteitag am 20. und 21. Februar in Stuttgart verzichtet auf den zuvor von der Mittelstandsunion verwendeten Begriff „Lifestyle“-Teilzeit, betont aber die Notwendigkeit eines geordneten und zielgerichteten Teilzeitanspruchs.
CDU-Antrag rückt Fehlanreize in den Fokus
Nach der öffentlichen Debatte über eine sogenannte „Lifestyle“-Teilzeit will die Union nun die bestehenden gesetzlichen Teilzeitansprüche auf den Prüfstand stellen. Wie die "Rheinische Post" (Mittwochsausgabe) berichtet, geht dies aus der finalen Version des Teilzeit-Antrags für den Bundesparteitag am 20. und 21. Februar in Stuttgart hervor. Der von der Mittelstandsunion (MIT) verwendete Begriff „Lifestyle“ findet sich in dem Papier nicht mehr.
Der Antrag trägt den Titel „Teilzeitansprüche ordnen – Erwerbstätigkeit stärken“. Darin heißt es, man wolle „staatliche Regelungen und Ansprüche daraufhin überprüfen, ob sie Fehlanreize setzen und ob dadurch höhere Erwerbsumfänge unnötig erschwert werden, oder ob es mangelnde Impulse zu mehr wirtschaftlicher Eigenständigkeit gibt, ohne dabei berechtigte Gründe wie Erziehung, Pflege oder Qualifizierung zu beeinträchtigen“.
Teilzeit, Transferleistungen und Zumutbarkeit
Auch die Verbindung von Erwerbsarbeit und staatlichen Transferleistungen wird in dem Antrag thematisiert. Hinsichtlich der Kombination von Erwerbsarbeit und Transferleistungen „muss ein Teilzeitanspruch gut begründet sein“, heißt es weiter in dem Papier.
Konkret formuliert der Antrag: „Erwerbsfähige im Leistungsbezug, ohne Betreuungs- oder Pflegeverpflichtungen, denen die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit zumutbar ist, sollen ihren Lebensunterhalt grundsätzlich durch Vollzeiterwerbstätigkeit sichern.“
Geordneter Teilzeitanspruch als Teil der Arbeitsmarktpolitik
In dem Beschlussvorschlag betont die CDU „ausdrücklich“ die Notwendigkeit eines geordneten und zielgerichteten Teilzeitanspruches. Dies sei Teil einer ausgewogenen Arbeitsmarktpolitik. Wie die "Rheinische Post" weiter berichtet, hat die Antragskommission der CDU die Annahme des Antrags empfohlen, bei gleichzeitiger Überweisung an die Parteigremien und die Bundestagsfraktion.
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