CDU plant größere Reformen im Sozialsystem und Betriebsrentenpflicht

Die CDU plant eine bedeutende Reform des Sozialsystems und will diese Anfang Januar in ihrem neuen Grundsatzprogramm vorstellen. Unter anderem schlägt sie eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor, die Prüfung von Kürzungen für jüngere Bürgergeldempfänger und Änderungen beim Anpassungsmechanismus des Mindestlohns.

Reformideen in der Grundsatzkommission

Carsten Linnemann, CDU-Generalsekretär, gab gegenüber der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” bekannt, dass in der Grundsatzkommission seiner Partei über eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge diskutiert wird. Mit einer solchen Betriebsrentenpflicht könnte die “zweite Säule der Alterssicherung gestärkt werden”. Es sei besonders wichtig, den Staat ins Boot zu holen, um Arbeitgeber zu unterstützen.

Die CDU hat indessen die Idee verworfen, die Pflegeversicherung aus Steuern zu finanzieren. Ein Wechsel von der Teilkasko- zur Pflegevollversicherung wurde ebenfalls abgelehnt. Linnemann stellte klar, dass es nicht vermittelbar sei, dass jemand, der lange gearbeitet habe, bis zu 4.000 Euro für einen Pflegeplatz aufbringen müsse, während der, der nicht gearbeitet habe, staatliche Unterstützung erhalte.

Maximale Sozialbeitragssätze und Mindestlohn

Laut Linnemann werde die CDU an der Begrenzung der Sozialbeitragssätze auf höchstens 40 Prozent festhalten. Auch der Vorschlag der Mindestlohnkommission, die Lohnuntergrenze bis 2025 nur um 82 Cent zu erhöhen, wurde kritisiert. Änderungen beim Anpassungsmechanismus könnten eine Lösung sein. “Die Inflationsraten sind so hoch, dass man zumindest den zweijährigen Anpassungsrhythmus ändern sollte. Einen politischen Mindestlohn werden wir nicht mitmachen”, erklärte der CDU-Generalsekretär.

Überarbeitung des Bürgergelds

Die CDU plant außerdem die Reform des Bürgergelds. Linnemann legte nahe, dass die Partei auch einen neuen Namen für das Bürgergeld sucht. Bei jüngeren Empfängern dieses Bürgergelds könnten die Leistungen stärker gekürzt werden, um den Arbeitsanreiz zu erhöhen. “Gerade bei den 18- bis 24-Jährigen könnten Sanktionen wohl stärker ausfallen. In dieser Altersklasse könnten Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent möglich sein oder Umwandlung in Sachleistungen”, sagte Linnemann.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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