Buschmann behauptet, Umwidmung der WSF-Mittel sei verfassungswidrig

Die Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) dürfen laut Bundesjustizminister Marco Buschmann nicht für ein allgemeines Konjunkturprogramm umgewidmet werden, da dies verfassungswidrig wäre. Stattdessen schlägt er vor, die Wirtschaft durch den Abbau von Bürokratie zu entlasten.

Rechtliche Bedenken gegen Umwidmung des WSF

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Bedenken gegenüber der vorgeschlagenen Verwendung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für ein allgemeines Konjunkturprogramm geäußert. Er hält eine solche Umwidmung für verfassungswidrig. “Eine nachträgliche Umwidmung der Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für ein allgemeines Konjunkturprogramm wäre verfassungswidrig”, sagte er dem “Handelsblatt”.

Verwendung des WSF in der Energiekrise

Der WSF, ein während der Coronapandemie errichteter Sondertopf, wurde in der Energiekrise wieder aktiviert, um deren Auswirkungen abzumildern. Mittels dieses Fonds wurden vor allem die Strom- und Gaspreisbremsen finanziert. Aufgrund sinkender Preise könnte deren Finanzierung jedoch kostengünstiger werden, wodurch ein Großteil des Geldes im Fonds übrig bleibt. Grüne und SPD haben vorgeschlagen, diese Mittel zur Bekämpfung der Konjunkturflaute zu nutzen.

Widerstand gegen Umwidmung

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) schlägt vor, mit den Mitteln des WSF einen bis zu 40 Milliarden Euro teuren Industriestrompreis zu finanzieren. Buschmann weist jedoch darauf hin, dass die zusätzlichen Kreditermächtigungen im WSF nur durch eine Ausnahme von der Schuldenbremse möglich waren. “Die im politischen Raum vorgeschlagene Verwendung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Konjunkturmaßnahmen halte ich daher für verfassungsrechtlich problematisch”, so Buschmann.

Bürokratieabbau als alternative Wirtschaftsmaßnahme

Buschmann schlägt vor, anstatt neue Schulden aufzunehmen, alte Bürokratie abzubauen. “Der Abbau unnötiger Vorschriften ist ein Konjunkturpaket zum Nulltarif.” Daher wird in seinem Ministerium “mit Hochdruck an Eckpunkten für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz gearbeitet”, sagte der Justizminister.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion