Bundesregierung beschließt Gesetz für digitale Bürgerbeteiligung

Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf zur Stärkung der öffentlichen Beteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren verabschiedet. Der Vorschlag, der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgelegt und als Teil eines Pakts für eine schnellere und effizientere Planung beschrieben wurde, zielt darauf ab, den Prozess zu digitalisieren und transparenter zu gestalten.

Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Nancy Faeser (SPD) erklärte: “Wir wollen Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller und digitaler machen. Transparenz und Bürgerbeteiligung wollen wir stärken, indem die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung besser und effektiver in die anschließenden Verfahren einfließen.” Sie fügte hinzu, dass der Entwurf ein wesentlicher Teil des Pakts zwischen Bund und Ländern zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung ist. Dies sei für Investitionen in Deutschland und die Digitalisierung des Staates von Bedeutung.

Neuer Paragraf im Verwaltungsverfahrensgesetz

Als zentraler Bestandteil des Gesetzesentwurfs wird ein neuer § 25a im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geschaffen. Dieser übernimmt die bereits existierenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und erweitert sie um digitale Vorgaben. Die Idee ist, dass eine im Vorfeld der Antragstellung durchzuführende Öffentlichkeitsbeteiligung das folgende Planungs- und Genehmigungsverfahren optimiert.

Digitale Übertragung von Ergebnissen

Im Zuge der Digitalisierung wird festgelegt, dass der Träger des Vorhabens der zuständigen Behörde Inhalte und abschließende Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in einem digitalen Format übermittelt. Diese Informationen sind außerdem der betroffenen Öffentlichkeit mitzuteilen, was einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Transparenz und Effizienz darstellt.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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