Bundeskabinett beschließt Verbot von Himmelslaternen nach Brandkatastrophe im Krefelder Zoo

Das Bundeskabinett steht kurz davor, ein Verbot von Himmelslaternen zu beschließen. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf den Brand im Krefelder Zoo, der in der Silvesternacht 2019/20 durch eine Himmelslaterne ausgelöst wurde und bei dem 50 Tiere ums Leben kamen.

Verbot folgt auf tragisches Ereignis

Die Entscheidung des Kabinetts, ein Verbot von Himmelslaternen zu erlassen, ist eine direkte Antwort auf eine Katastrophe vor knapp vier Jahren. Damals hatte eine Mutter mit ihren erwachsenen Töchtern eine Himmelslaterne im Stadtteil Bockum, nahe dem Krefelder Zoo, steigen lassen. Dies führte zu einem Brand, bei dem insgesamt 50 Tiere, darunter acht Menschenaffen, starben. Nach diesem tragischen Ereignis forderten mehrere Petitionen ein Verbot der Himmelslaternen, die nun zum Erfolg führen.

Hohe Erwartungen an das Verbot

Zoodirektor Wolfgang Dreßen äußerte gegenüber dem “Tagesspiegel” seine Erleichterung über das bevorstehende Verbot. “Es ist erfreulich, dass ein Ergebnis dieser Katastrophe nun das Verbot von Himmelslaternen ist”, sagte er.

Krefelds Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD) hält das Verbot für überfällig: “Wenn das Fliegenlassen von Himmelslaternen verboten ist, muss konsequent auch der Verkauf von Himmelslaternen unterbunden werden”, sagte er dem “Tagesspiegel”.

Details zum Verbot

Das “Tagesspiegel” berichtete unter Berufung auf Regierungskreise, dass das Bundeskabinett an diesem Mittwoch das Verbot von Himmelslaternen beschließen wird. Das Bundesarbeitsministerium hat dazu eine Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz erstellt. “Mit ihr werden die Einfuhr, das Inverkehrbringen und das Bereitstellen von Himmelslaternen auf dem deutschen Markt verboten”, erläuterte das Ministerium. Nach dem Beschluss des Kabinetts muss der Verordnung noch der Bundesrat zustimmen.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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