AfD-Landeschefin reicht Anfechtungsklage gegen Parteitag ein: Politisches Intrigenspiel eskaliert

Die ehemalige schleswig-holsteinische AfD-Landeschefin Doris von Sayn-Wittgenstein hat laut einem Bericht der “Welt” eine Anfechtungsklage gegen den außerordentlichen Landesparteitag der AfD Baden-Württemberg von Ende Februar eingereicht. Diese politische Auseinandersetzung könnte weitreichende Konsequenzen für die Partei und ihre künftige Stellung in Bundestags- und Landtagswahlen haben.

Anfechtung des Landesparteitags

Die Klage, die Doris von Sayn-Wittgenstein (AfD) zusammen mit zwei Mitstreitern eingereicht hat, zielt darauf ab, die Wahl des Landesvorstands für unwirksam zu erklären und eine neue “Wahlversammlung zur Wiederholung des Landesparteitages” zu fordern. Als Begründung führen sie an, dass Reimond Hoffmann (AfD) aus dem damaligen Landesvorstand den Parteitag eröffnet und unmittelbar wieder geschlossen hatte, da die Halle überfüllt war. Zahlreiche wartende Parteimitglieder verließen daraufhin den Veranstaltungsort.

Konsequenzen der Anfechtung

Diese Anfechtungsklage könnte laut des Landesvorstands um Markus Frohnmaier (AfD) und Emil Sänze (AfD) den “Nichtantritt der AfD” bei der nächsten Bundestags- und Landtagswahl in Baden-Württemberg zur Folge haben. Der Landesvorstand sieht in der Klage eine “politische Intrige derjenigen Kräfte, die in Rottweil demokratisch unterlegen sind und nun als schlechte Verlierer über die Schiedsgerichte die Absetzung eines ihnen unliebsamen Vorstands anstreben”.

Reaktionen auf die Anfechtung

In einem Mitgliederrundbrief warnt der Landesvorstand vor einem Missbrauch der Schiedsgerichte “als politisches Machtinstrument”. Der ehemalige Landeschef Dirk Spaniel (AfD) wird beschuldigt, bereits während des Parteitags nach potenziellen Mitgliedern gesucht zu haben, die angeblich abgewiesen wurden. Spaniel weist diese Vorwürfe zurück und betonte, er sei an der Klage nicht beteiligt. Er kritisiert die “Denunziation einzelner Mitglieder ohne jede Möglichkeit der Gegendarstellung” und sieht darin einen Widerspruch zum Anspruch der Partei als Rechtsstaatspartei.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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