Nach „Geheimtreffen“: Düsseldorfer Landtag ändert Geschäftsordnung

Im nordrhein-westfälischen Landtag haben die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen von SPD und FDP eine Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments auf den Weg gebracht. Sachverständige sollen damit künftig auch gegen den Willen der vorschlagenden Fraktion mit Zwei-Drittel-Mehrheit abberufen werden können, wie die „Westdeutsche Allgemeinen Zeitung“ (Ausgabe vom 24.01.) berichtet.

Der Schritt gilt als Reaktion auf den Umgang der AfD mit dem Juristen Ulrich Vosgerau, der laut „Correctiv“ im November an einem Treffen mit führenden Vertretern der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“ bei Potsdam teilgenommen haben soll. Dort sollen millionenfache Vertreibungen nach rassistischen Merkmalen beraten worden sein. Unter den Teilnehmern sollen sich laut „Correctiv“ ranghohe AfD-Funktionäre, aber auch Unternehmer und CDU-Mitglieder befunden haben.

Vosgerau sieht keine Veranlassung zurückzutreten

Die AfD hatte Vosgerau als Sachverständigen für die Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ benannt und lehnt eine Abberufung ab. Die Expertise des Juristen, der CDU-Mitglied ist und an der Universität Köln gelehrt hat, sei unbestritten, erklärte der Kommissionsvorsitzende und AfD-Landeschef Martin Vincentz. Auch Vosgerau selbst sah keine Veranlassung zurückzutreten.

Zusammenarbeit nicht zumutbar

„Wer an Deportationskonferenzen teilnimmt, ist schlicht und einfach persönlich ungeeignet, als Sachverständiger in einer Enquetekommission mitzuwirken“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Matthias Kerkhoff, auf Anfrage der Zeitung. Es sei auch den anderen Sachverständigen nicht weiter zuzumuten, „mit solchen Personen zusammenzuarbeiten“, so Kerkhoff weiter.

Die Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ soll zunächst für zwei Jahre bestehen und dann dem Parlament einen Abschlussbericht vorlegen. Die traditionell überparteiliche Arbeit des Gremiums wird von Sachverständigen begleitet, die von jeder Fraktion vorgeschlagen werden dürfen. Die Wissenschaftler erhalten dafür vom Landtag 2.000 Euro pro Quartal.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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