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Grüne ziehen wegen sicherer Herkunftsstaaten vor Verfassungsgericht

Die Grünen-Bundestagsfraktion ist mit einer Organklage vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um die neue Befugnis der Bundesregierung anzufechten, sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung zu bestimmen. Nach Auffassung der Fraktion verletzt die Regelung das Grundgesetz, weil Entscheidungen über sichere Herkunftsstaaten Parlamentssache seien. Mit der Klage reagiert die Fraktion auf eine jüngst vom Kabinett verabschiedete Verordnung, die eine Reihe weiterer Staaten als sicher einstuft.

Organklage gegen neue Verordnungskompetenz

In der Organklage vertritt die Grünen-Bundestagsfraktion die Auffassung, dass das Grundgesetz „eine solche Entscheidung allein dem Bundestag und dem Bundesrat zuweist“. Über die 62 Seiten umfassende Klageschrift berichtet der „Spiegel“, sie ging nach Angaben der Grünen bereits in Karlsruhe ein.

Das Kabinett hatte erst diese Woche per Rechtsverordnung beschlossen, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Die neue Regelung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft. Asylanträge aus diesen Ländern können demnach schneller abgelehnt werden. „Sichere Herkunftsländer“ bezeichnet Staaten, in denen nach Einschätzung des Gesetzgebers grundsätzlich keine staatliche Verfolgung drohe und in denen die Menschenrechte im Wesentlichen gewahrt würden.

Kritik der Grünen an Kompetenzverlagerung

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, erklärte am Dienstag dem „Spiegel“, man werde diese „grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages“ nicht hinnehmen. In einer Zeit, in der autoritäre Regierungen sich damit brüsteten, zu handeln, ohne sich an Recht und Gesetz zu halten, „sollten wir den Rechtsstaat mit voller Überzeugung leben, statt ihn zu umgehen“.

Warnung vor weiteren Einstufungen

Der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen sagte dem „Spiegel“, die Konsequenzen der Änderung des Asylgesetzes durch die Regierungsfraktionen lägen auf der Hand. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wolle Marokko, Tunesien und Algerien trotz der Verfolgung politischer Oppositioneller, von Journalisten und queerer Personen zu sicheren Herkunftsstaaten erklären, und das ohne parlamentarische Debatte.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.
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