Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) ist mit dem Versuch gescheitert, für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft Ausnahmen beim Mindestlohn zu ermöglichen. Nach Angaben der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe) ist eine entsprechende Ausnahmeregelung rechtlich unzulässig, wie eine ministeriumsinterne Prüfung ergab.
Prüfung des Landwirtschaftsministeriums
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte eine interne Überprüfung in seinem Ministerium veranlasst, um zu klären, ob für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn möglich wären. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, kam diese Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine solche Sonderregelung dem Diskriminierungsverbot widerspreche, das unter anderem im Grundgesetz festgelegt sei.
Vorschlag vom Bauernverband
Zuvor hatte Präsident des Deutschen Bauernverbandes Joachim Rukwied im Vorfeld des Bauerntages angeregt, den Mindestlohn für ausländische Saisonbeschäftigte auf 80 Prozent zu begrenzen. Alois Rainer (CSU) schloss daraufhin eine Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft ausdrücklich nicht aus und beauftragte daraufhin die entsprechende Prüfung. Auf dem Bauerntag bekräftigte Rainer sein Vorgehen.
Unterschiedliche Positionen in der Koalition
Innerhalb der Koalition war das Vorhaben von Alois Rainer (CSU) umstritten. Die SPD lehnte Sonderregelungen beim Mindestlohn strikt ab.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
