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Queere Rechte sollen ins Grundgesetz aufgenommen werden

Die Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, spricht sich für einen besseren Schutz der sexuellen Identität durch eine Verankerung im Grundgesetz aus. Anlässlich einer Bundesratsinitiative des Landes Berlin fordert sie, Artikel 3 des Grundgesetzes um den Schutz queerer Menschen zu ergänzen, um der steigenden Zahl von Angriffen und Feindseligkeiten entgegenzuwirken.

Forderung nach Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz

Sophie Koch, Queer-Beauftragte der Bundesregierung, hat einen verstärkten Schutz für die Rechte queerer Menschen durch eine explizite Verankerung im Grundgesetz gefordert. In einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ sagte sie: „Angriffe, Feindseligkeiten und Hass gegen queere Menschen nehmen stark zu. Der Schutz ihrer Rechte im Grundgesetz ist also notwendiger denn je. Wir müssen endlich diese historische Lücke schließen.“ Koch betonte, dass ihr Ziel klar sei: „Mein Ziel ist deshalb klar, dass Artikel 3 des Grundgesetzes auch die Rechte queerer Menschen schützt.“

Initiative aus Berlin

Das Land Berlin setzt sich dafür ein, Artikel 3 des Grundgesetzes im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz „sexuelle Identität“ zu erweitern. Am Freitag hat Berlin dazu einen entsprechenden Gesetzesantrag im Bundesrat vorgestellt.

Gespräche mit Bund und Ländern

Sophie Koch kündigte an, in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt Gespräche mit Akteuren in Bund und Ländern zu führen, um parteiübergreifend Unterstützung für das Vorhaben zu gewinnen. Sie erklärte dazu gegenüber der „Rheinischen Post“: „Ich werde in den nächsten Wochen und Monaten parteiübergreifend mit Akteuren in Bund und Ländern sprechen, damit wir dieses wichtige Ziel auch erreichen. Einige Signale aus der Union stimmen mich dabei optimistisch.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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