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Weihnachtsbaum-Diebstahl: Hohe Strafen und finanzielle Schäden

Der Verband der Weihnachtsbaumerzeuger mahnt vor dem Diebstahl von Weihnachtsbäumen bei Händlern und Produzenten in der kommenden Weihnachtszeit. Verbandschef Eberhard Hennecke betont, dass dieser Diebstahl kein Kavaliersdelikt ist und mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann.

Weihnachtsbaum-Klau kein Kavaliersdelikt

Eberhard Hennecke äußert in der „Rheinischen Post“, dass es vermehrt zu Diebstählen und unerlaubtem Schlagen von Weihnachtsbäumen kommt. „Wenn da drei oder vier mitgenommen werden, ist das ein Schaden von 100 bis 200 Euro.“, so der Verbandschef.

Strafen bei unerlaubtem Fällen

Neben den finanziellen Verlusten für Produzenten und Händler, sind auch die Strafen für solche Delikte nicht zu unterschätzen. Je nach Bundesland, können Bußgelder zwischen 50 und 50.000 Euro für unerlaubtes Baumfällen verhängt werden. Zusätzlich kann es zu Strafen wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl kommen.

Verkaufsprognose trotz Wirtschaftskrise positiv

Trotz der aktuellen Wirtschaftskrise erwartet Hennecke keine negativen Auswirkungen auf den Weihnachtsbaum-Verkauf. „Ganz im Gegenteil. Wirtschaftliche und andere Schwierigkeiten führen dazu, dass gerade an Weihnachten die Leute sagen, jetzt auf jeden Fall. Der Weihnachtsbaum gehört zum Fest dazu.“, sagt er. Insgesamt rechnet der Verband in diesem Jahr mit dem Verkauf von 23 Millionen Tannen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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