Die Bundesanwaltschaft hat fünf Personen wegen mutmaßlicher russischer Embargoverstöße festnehmen lassen. Die Verdächtigen sollen seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine konspirativ Güter für die russische Industrie beschafft und nach Russland exportiert haben. Insgesamt geht es nach bisherigen Ermittlungen um rund 16.000 Lieferungen mit einem Gesamtwert von mindestens 30 Millionen Euro.
Festnahmen in Norddeutschland und großangelegte Durchsuchungen
Die Bundesanwaltschaft hat am Montag fünf Personen wegen mutmaßlicher russischer Embargoverstöße festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, teilte die Behörde mit.
Ein deutsch-ukrainischer, ein deutsch-russischer und zwei deutsche Staatsangehörige wurden von Beamten des Zollkriminalamts in Gewahrsam genommen. Ein weiterer Verdächtiger, ein Deutsch-Russe, wurde ebenfalls vorläufig festgenommen. Die Festnahmen erfolgten in Lübeck und im Kreis Herzogtum Lauenburg.
Zeitgleich haben dort sowie in Frankfurt am Main, im Landkreis Nordwestmecklenburg, in Nürnberg und im Kreis Ostholstein Durchsuchungen begonnen. Die Maßnahmen richten sich gegen fünf weitere Beschuldigte, die sich auf freiem Fuß befinden.
Vorwurf der bandenmäßigen Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz
Die Festgenommenen seien dringend verdächtig, als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung gewerbs- und bandenmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben, so die Karlsruher Behörde. Sie sollen seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022 konspirativ Güter für die russische Industrie beschafft und nach Russland exportiert haben.
Lieferungen im Millionenwert und Vermögensarrest
Nach bisherigen Ermittlungen sollen die Beschuldigten rund 16.000 Lieferungen nach Russland mit einem Gesamtwert von mindestens 30 Millionen Euro veranlasst haben. Ein Vermögensarrest in dieser Höhe wurde angeordnet. Die festgenommenen Beschuldigten sollen am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über die Haftbefehle entscheiden wird.
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