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Neue Steuer macht nicht nur den Döner teuer: So teuer wird es bei Mecces

📍Ort des Geschehens: Osnabrück (Gesamtstadt)

Kommt die „Döner-Steuer“ in Osnabrück – und mit den Stimmen von SPD und Grünen wurde die eigentlich als  „Verpackungssteuer“ bezeichnete Pflichtabgabe vergangene Woche ohne große öffentliche Diskussion beschlossen –, dann macht die neue Abgabe nicht nur den Döner teurer.

Zwar wird die neue Steuer in großer Zahl die Kunden der oft in Familienhand betriebenen zahlreichen Döner-Imbisse treffen, ebenso Pizzabringdienste, klassische Imbissbetriebe sowie Bäcker und Tankstellen. Doch auch die großen Fast-Food-Betriebe an den Ausfallstraßen werden einen Aufschlag bei ihren Kunden erheben – sofern diese nicht mit der Tupperbox kommen oder sich den Burger „auf die Hand“ geben lassen.

Imbiss-Kunden sollen für die Kinder anderer Leute bezahlen

Die Steuer soll nach Argumentation von Lokalpolitikern der SPD eingeführt werden, um die Abschaffung der Kita-Beiträge gegenzufinanzieren. Während die Kostenerleichterung für Familien noch vor der Kommunalwahl kommen soll, wird die Steuer allerdings frühestens zum Jahreswechsel 2026/2027 fällig. Als Vorbild für die Erhebung, Höhe der Steuer und Ausgestaltung der noch zu schaffenden Regulierungen wird von den Befürwortern die schwäbische Stadt Tübingen genannt.

Wir haben uns einmal angeschaut, welche Kosten auf einen McDonald’s-Besuch zukommen würden – nach dem Tübinger Vorbild und den Rahmenbedingungen, die das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, nachdem McDonald’s gegen die Einführung geklagt hatte.

Was genau besteuert wird – und was nicht

Besteuert wird künftig jede Einwegverpackung, die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommt. Pro Teil werden dabei 50 Cent fällig. Das gilt nicht nur für Burger-Boxen, Pommesschalen oder Wrap-Papier, sondern ausdrücklich auch für kleine Soßenverpackungen – also Ketchup, Mayonnaise oder andere Dips, sofern diese mit Speisen in Berührung kommen.

Besonders kleinteilig wird es beim Zubehör: Selbst für einen inzwischen aus Papier gewickelten Öko-Strohhalm oder aus Holz gedrexeltes Einwegbesteck werden zusätzlich 20 Cent fällig – zumindest in der für Osnabrück als Vorbild geltenden Stadt Tübingen.
Es spielt tatsächlich keine Rolle, aus welchem Material die Produkte bestehen. Ob Alufolie, Plastik oder – wie bei McDonald’s inzwischen weit verbreitet – leicht kompostierbares Papier: Die Steuer fällt unabhängig davon an.

Kurioses Detail: Tüten bleiben steuerfrei

Ausgerechnet die klassische Papier- oder Plastiktüte, in der die einzelnen Produkte zusammengefasst werden, bleibt aber steuerfrei! Die Begründung: Sie kommt nicht direkt mit den Speisen in Kontakt, ist somit keine „Verpackung“ im juristischen Sinne. Damit entsteht eine teils absurde Situation, in der die große Tüte steuerfrei bleibt, der kleine Becher Dip-Soße darin aber mit 50 Cent zu Buche schlägt – oft eine Preisverdoppelung.

Der Big-Mac-Effekt: Viele Teile, viele Steuern: Nicht wirklich

Gerade bei großen Fast-Food-Ketten wie McDonald’s, KFC oder Burger King summieren sich die Kosten schnell. Eine typische Bestellung besteht aus mehreren einzeln verpackten Bestandteilen: Burger, Pommes, Soßentütchen, Getränkebecher und Strohhalm. Die Steuer pro Bestellung könnte also schnell mehrere Euro erreichen.

Hier gibt es allerdings eine – zumindest auf den ersten Blick – gute Nachricht für Verbraucher: Die Verpackungssteuer ist nach Intervention des von McDonalds angerufenen Bundesverfassungsgerichts pro Bestellung auf 1,50 Euro gedeckelt. Egal, wie viele steuerpflichtige Einzelverpackungen zusammenkommen – mehr darf von den klebrigen Fingern der städtischen Steuereintreiber (es werden dafür extra zwei Planstellen eingerichtet) nicht verlangt werden.
Ein Steuervorteil, den kleine Familienbetriebe, bei denen die Mayo noch direkt auf die Pommes kommt und die Bratwurst auf einer „Pappe“ daneben gelegt wird, nicht haben.

Steuertrick 1: Sparen durch Zusammenlegen von Bestellungen

Das eröffnet zugleich eine legale Sparmöglichkeit – erstmals auch für Geringverdiener: Wer mehrere Menüs oder Produkte gemeinsam bestellt, zahlt die Steuer nur einmal bis zur Obergrenze von 1,50 Euro. Statt mehrerer Einzelbestellungen empfiehlt es sich also, alles in einer Bestellung zusammenzufassen. Rechtlich ist das zulässig – und dürfte vor allem bei Familien oder größeren Gruppen schnell Schule machen. Vielleicht finden sich am Bestellschalter ja auch noch ein paar Gleichgesinnte, die ihr Geld lieber für sich, als für den Kita-Besuch der Kinder anderer Leute ausgeben wollen?

Steuertrick 2: Vorteil für mobile McDrive-Kunden

Einen besonderen Vorteil haben offenbar Kunden, die bei McDonald’s am Autoschalter bestellen. Hier argumentiert der Burger-Konzern – zumindest aktuell in Tübingen – damit, dass nicht sicher sei, ob die Speisen tatsächlich innerhalb des Stadtgebiets verzehrt werden. Schließlich könnten mobil bestellte Burger und Pommes ebenso gut erst außerhalb der Stadtgrenzen verzehrt werden.
Dieses Argument eröffnet ein weiteres mögliches Schlupfloch gegen die von SPD und Grünen beschlossene Steuer: Die Osnabrücker McDonald’s-, Burger-King- und KFC-Filialen liegen allesamt nicht weit von der Stadtgrenze entfernt – die großen Ketten könnten entsprechend gegen die Stadtverwaltung argumentieren und billiger aus dem Fenster verkaufen. Klarer Wettbewerbsvorteil gegen kleine Betriebe ohne Autoschalter.
Ob und in welchem Umfang diese Praxis auch in Osnabrück angewendet werden wird, dürfte noch für Diskussionen sorgen – und möglicherweise für juristische Auseinandersetzungen.

Osnabrücker „Döner-Steuer“ mit vielen offenen Fragen

Klar ist schon jetzt: Die neue Verpackungssteuer trifft nicht nur den klassischen Döner, sondern nahezu jeden schnellen Imbiss. Wie konsequent kontrolliert wird, wie einheitlich die Auslegung erfolgt und welche Schlupflöcher bleiben, wird sich erst nach der Einführung zeigen. Sicher ist nur: Der schnelle Snack in Osnabrück wird ab 2027 deutlich teurer – es sei denn ein in neuer Zusammensetzung gewählter Stadtrat beendet nach der Kommunalwahl im kommenden September diese Pläne, noch bevor sie umgesetzt werden können.


 
Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2014, basierend auf dem unter dem Titel "I-love-OS" seit 2011 erschienenen Tumbler-Blog. Die Ursprungsidee reicht auf das bereits 1996 gestartete Projekt "Loewenpudel.de" zurück. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/385984-11
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