Wegen eines Ausbruchs der Geflügelpest gilt im Saarland ab Donnerstag eine Stallpflicht für Geflügel. Zuvor war in der Gemeinde Eppelborn am Montag ein Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt worden, wie das Landesamt für Verbraucherschutz am Mittwoch ankündigte. Zudem sind saarlandweit alle Veranstaltungen mit der Teilnahme von Vögeln untersagt.
Stallpflicht im gesamten Saarland
Alle im Saarland gehaltenen Vögel, darunter Hühner, Truthühner und Enten, müssen in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Schutzvorrichtungen gehalten werden. Das kündigte das Landesamt für Verbraucherschutz am Mittwoch an.
Veranstaltungsverbot, Rechtsmittel und Sanktionen
Zudem sind saarlandweit alle Veranstaltungen mit der Teilnahme von Vögeln untersagt, auch wenn sie bereits genehmigt wurden.
Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Saarlouis erhoben werden. Ordnungswidrigkeiten gegen die Verfügung können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
