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FDP-Bundesvize kritisiert SPD-Fraktionschef wegen Taurus-Abstimmungsforderung

Der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki kritisiert SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich scharf für seine Forderungen vor der Abstimmung über die Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine. Kubicki und die FDP-Verteidigungsexpertin Marie-Agnes Strack-Zimmermann stimmten entgegen der Koalitionslinie für die Lieferung, woraufhin Mützenich Kritik an ihrem Verhalten übte.

Kritik an der Haltung von SPD-Fraktionschef Mützenich

Wolfgang Kubicki, Bundesvize der FDP, hat harte Worte für das Verhalten von Rolf Mützenich, dem SPD-Fraktionschef, parat. Dieser hatte im Vorfeld der Abstimmung über die Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine Konsequenzen für Abgeordnete gefordert, die gegen die Koalitionslinie stimmen würden. Kubicki äußerte sich in einer persönlichen Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten: „Ich fordere alle Beteiligten auf, derartige verfassungsfeindliche Forderungen jetzt und für weitere Zeit zu unterlassen“. Kubicki hob hervor, dass solche Forderungen das Recht verwirkten, sich als Verteidiger der demokratischen Grundordnung zu bezeichnen. Diese Informationen bezog er aus einer Berichterstattung des „Handelsblattes“.

Abweichung von der Koalitionslinie

Neben Wolfgang Kubicki vertrat ebenfalls Marie-Agnes Strack-Zimmermann, FDP-Verteidigungsexpertin, eine abweichende Meinung und stimmte für den Antrag der Union zur Lieferung der Taurus-Marschflugkörper an die Ukraine. Mützenich hatte seine Erwartungen zur Taurus-Abstimmung damit begründet, dass sich die Abgeordneten auf einen generell einheitlichen Abstimmungsverhalten im Koalitionsvertrag verständigt hätten.

Kubickis Reaktion auf Mützenichs Kritik

In seiner Stellungnahme wies Wolfgang Kubicki Mützenich „in aller Deutlichkeit“ darauf hin, dass weder der Koalitionsvertrag, noch der politische Wille – weder des SPD-Fraktionsvorsitzenden noch des Bundeskanzlers – das Grundgesetz „aus den Angeln zu heben“ vermögen. Er betonte, dass die Bundestagsabgeordneten „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ seien.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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