Das Bundeslandwirtschaftsministerium reagiert zurückhaltend auf Forderungen aus der Geflügelwirtschaft, wegen der Ausbreitung der Geflügelpest eine bundesweite Stallpflicht anzuordnen. Die Entscheidung über mögliche Maßnahmen liege demnach bei den Bundesländern, da das Ausbruchsgeschehen regional unterschiedlich sei.
Zuständigkeit der Länder und regionale Lage
Eine Sprecherin des Ministeriums sagte am Montag in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur: „Die wichtige Aufgabe des Tierseuchenschutzes liegt in den Bundesländern“. In deren Zuständigkeit falle auch die Entscheidung, ob es eine Stallpflicht brauche oder nicht. Sie begründete dies mit regionalen Unterschieden und sagte der dts Nachrichtenagentur: „Das wird regional sehr unterschiedlich beantwortet, weil das Ausbruchsgeschehen regional auch sehr unterschiedlich ist.“ Beispielsweise sei das im Alb-Donau-Kreis jetzt angeordnet worden. „Das bundesweit anzuordnen, ist nicht unsere Aufgabe, sondern fällt in die Aufgabe der Bundesländer“, so die Sprecherin der dts Nachrichtenagentur.
Fragen zur Impfung
Auf Nachfrage zum Stand der Testung von Impfstoffen in Deutschland ergänzte die Sprecherin, eine Impfung könne nur vorsorglich sein. „Das heißt, für das aktuelle Infektionsgeschehen kann sie nicht mehr tragen“, sagte sie der dts Nachrichtenagentur. Nähere Details zu Fortschritten nannte sie zunächst nicht. In Frankreich ist ein Impfstoff per Sondergenehmigung bei Enten und Gänsen schon im Einsatz.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
