Die Unionsfraktion im Bundestag lehnt den Vorschlag des früheren Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle ab, eine generelle Klarnamenspflicht im Internet einzuführen. Stattdessen setzt sie auf bereits vereinbarte Maßnahmen zur Speicherung von IP-Adressen, um die Strafverfolgung zu erleichtern.
Union gegen generelle Klarnamenpflicht
Der Vorstoß des früheren Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle, im Internet eine Klarnamenspflicht einzuführen, stößt bei der Union auf Ablehnung. Steffen Bilger (CDU), erster Parlamentsgeschäftsführer der Unionsfraktion, sagte dem „Tagesspiegel“: „Eine generelle Klarnamenpflicht im Internet halte ich für überzogen.“
Bilger betonte gegenüber dem „Tagesspiegel“: „Für mich ist entscheidend, dass unsere Sicherheitsbehörden bei strafbaren Handlungen die Möglichkeit haben, Täter effektiv zu identifizieren.“
Speicherung von IP-Adressen als Alternative
Mit Blick auf die Arbeit von Polizei und Justiz verwies Bilger auf bereits vereinbarte Maßnahmen innerhalb der Regierungskoalition. Es sei daher „gut, dass wir in der Koalition die Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen vereinbart haben, um die Strafverfolgung bei schwerer Kriminalität zu erleichtern“, so Bilger zum „Tagesspiegel“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .




