[the_ad_placement id="hasepost-neben_logo"]
HASEPOST
 
HASEPOST
[the_ad_placement id="hasepost-neben_logo"]

Sperrzone: Wieder Geflügelpest im Landkreis Osnabrück

Geflügelpest, Stallpflicht in Landkreis Osnabrück (Region)
Symbolbild / Foto: CC BY-SA 3.0 Michael M.
📍Ort des Geschehens: Landkreis Osnabrück (Region)

In einem Geflügelbestand in Badbergen wurde heute der Ausbruch der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) festgestellt. Es wurde eine Sperrzone um den Seuchenbestand festgelegt. Die Sperrzone wird in eine Schutz- und eine Überwachungszone gegliedert.

AFP

Überwachungszone von zehn Kilometern Durchmesser

Die Überwachungszone hat einen Durchmesser von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Die Gemeinden Badbergen und Gehrde liegen in der Schutzzone und die Städte Bersenbrück und Quakenbrück sowie die Gemeinden Nortrup und Menslage in der Überwachungszone und sind von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen betroffen. Die Sperrzone reicht in die Landkreise Cloppenburg und Vechta hinein.

Wie man erkennen kann, was in der Zone liegt

Die Allgemeinverfügung für den im Landkreis Osnabrück ist auf der Website des Landkreises Osnabrück veröffentlicht worden. Sie ist in der Rubrik „Verwaltung – Bekanntmachungen“ zu finden und tritt am 29. Januar in Kraft.
Mit der Verfügung werden die erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Hierzu kann auch auf einer interaktiven Karte geprüft werden, ob bestimmte Adressen oder Geflügelstandorte in einer der beiden Zonen liegen.

Stallpflicht für alle Geflügel

Sowohl für Nutzgeflügel als auch für Hobbygeflügel gilt im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht. Die Stallpflicht hat in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu erfolgen. Die Schutzvorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.

Vermehrte Krankheits- und Todesfälle müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden. Das Verbringen von Vögeln, Eiern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu, Federn ist eingeschränkt. Futterlager und Einstreulager sollten vor Wildvögeln geschützt werden, so dass dort kein Wildvogelkot hinterlassen werden kann.