Seit dem 16. September 2024 kontrolliert die Bundespolizei in ganz Deutschland den grenzüberschreitenden Verkehr mit vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen. Für Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden führt die zuständige Bundespolizeidirektion Hannover die Kontrollen durch und verzeichnet seit deren Beginn insgesamt 2.130 unerlaubte Einreisen. 1.354 Personen mussten zudem an der Grenze zurückgewiesen werden.
Feststellungen an den Binnengrenzen
Im Detail kam es in der regionalen Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim zwischen dem 16. September 2024 bis einschließlich dem 30. November 2025 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen nach Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Oktober 2025 zu folgenden Feststellungen:
Es gab insgesamt 2.130 unerlaubte Einreisen, 1.354 Zurückweisungen, 87 festgenommene Schleuser sowie 95 Personen mit Wiedereinreisesperre. Zusätzlich kam es zu 538 Vollstreckungen offener Haftbefehle und 59 Fahndungstreffer für Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum.
Folgende Feststellungen haben die eingesetzten Beamtinnen und Beamten zwischen
dem 8. Mai 2025 und dem 30. November 2025 nach den Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis inklusive Oktober 2025 getroffen (Die Daten des Monats November 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern):
Hier kam es zu 979 unerlaubten Einreisen, 591 Zurückweisungen, darunter von 9 Personen vulnerabler Gruppen mit Asylgesuch und Festnahmen von 42 Schleusern. Außerdem gab es 31 Personen mit Wiedereinreisesperre, 238 Vollstreckungen offener Haftbefehle und 39 Fahndungstreffer für Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum.
Neue Regelung: Einreiseverweigerung aus sicheren Drittstaaten möglich
Die bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern seit dem 16. September 2024 vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen werden weiter fortgesetzt.
Auf Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 erfolgen die Kontrollen ab sofort auch unter Anwendung einer Regelung, die dazu führt, dass die Grenzbehörde gegenüber Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat eine Einreiseverweigerung bzw. gegenüber Schutzsuchenden nach erfolgter Einreise eine Zurückschiebung in den sicheren Drittstaat verfügen kann. In Deutschland gelten derzeit unter anderem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union als sichere Drittstaaten.
Erkennbar vulnerable Personen, wie zum Beispiel Frauen mit Kleinkindern, hochschwangere Frauen oder sichtbar Schwererkrankte, können weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden.
Grenzschutz als Kernaufgabe der Bundespolizei
Der Grenzschutz ist dauerhafte Kernaufgabe der Bundespolizei. Wie bisher trifft die Bundespolizei alle erforderlichen Maßnahmen, um die Durchführung der vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen zu gewährleisten. Sofern einsatztaktisch erforderlich, werden die einsatzführenden Dienststellen der Bundespolizei auch weiterhin von Unterstützungskräften, insbesondere der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, personell verstärkt.
Maßnahmen zur temporären Kräfteintensivierung werden hierbei stetig geprüft und umgesetzt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns aus einsatztaktischen Erwägungen heraus nach wie vor nicht zu konkreten Einsatzstärken äußern werden.
Wie die Grenzkontrollen aussehen
Auch weiterhin gilt: Die Maßnahmen der Bundespolizei an den deutschen Schengenbinnengrenzen werden lageanpasst, zeitlich und örtlich flexibel, uniformiert und zivil, zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie rund um die Uhr durchgeführt. Auch wenn dem Anschein nach keine uniformierten Kräfte vor Ort sein sollten, bedeutet das daher nicht zwangsläufig, dass die Bundespolizei nicht präsent ist.
Die Maßnahmen werden wie bisher eng mit den jeweiligen Anrainerstaaten, den Polizeien der Länder sowie dem Zoll abgestimmt. Weitere Informationen zu den bundesweiten Feststellungen gibt es online.
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