Bei knapp jedem 5. von den Zöllnern des Hauptzollamtes in der vergangenen Woche kontrollierten Taxi wurden die Fahnder fündig. Weitere Ermittlungen folgen nun – es geht um Schwarzarbeit, Mindestlohn und Sozialleistungsbetrug.

Am 2. März 2018 fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Taxigewerbe statt. Das Hauptzollamt Osnabrück beteiligte sich daran mit 70 Beamten und Beamtinnen. Ziel der Überprüfung war die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Es wurden insgesamt 227 Fahrzeuge im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück kontrolliert. Hierbei befragten die Zöllner die Taxifahrer nach ihren Beschäftigungsverhältnissen, überprüften Mindestlohnbestimmungen und Aufenthaltstitel.

Kein Mindestlohn für Taxifahrer?

Nach ersten Erkenntnissen haben sich in 44 Fällen Unstimmigkeiten ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in 17 Fällen um den Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Wegen möglichem Sozialleistungsbetrug wird in zwei Fällen ermittelt. Darüber hinaus besteht in 25 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde.

Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.