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Wegen Leistungsbetrug: Freiheitsstrafe für Mann aus Osnabrück

Drei Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Haftstrafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt.

Rund 1.330 Euro an Bürgergeld zu Unrecht kassiert

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im März 2024 nahm der Beschuldigte eine Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 1.330 Euro an Bürgergeld zu Unrecht kassieren.

Automatisierte Prüfung deckt Betrug auf

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter Osnabrück) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV – unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Sozialleistungen und ein Gehalt von seinem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte. Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.


 
PM
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