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Warum bei Glatteis die Schule ausfällt – die Kita aber nicht

📍Ort des Geschehens: Osnabrück (Gesamtstadt)

Ein winterliches Paradox sorgt immer mal wieder für Diskussionen: Während Schülerinnen und Schüler bei Glatteis zu Hause bleiben dürfen, öffnen Kindertagesstätten meist ganz normal. Warum ist das so?

Es gibt eine Schulpflicht, aber keine Kitapflicht

Wenn Straßen und Gehwege spiegelglatt sind, fällt in Stadt und Landkreis Osnabrück der Schulunterricht aus. Gleichzeitig öffnen Kitas ihre Türen wie gewohnt. Für viele Eltern wirkt das widersprüchlich – schließlich sind gerade kleine Kinder besonders schutzbedürftig. Die Gründe für diese unterschiedliche Behandlung liegen jedoch in Verantwortung, Organisation und rechtlichen Vorgaben.

Schulweg: lange Strecken, hohe Risiken

Schulkinder legen ihren Weg häufig allein zurück – zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn. Bei Glatteis steigt das Unfallrisiko erheblich, vor allem bei längeren Schulwegen oder unzuverlässigem Nahverkehr. Die Schulbehörde trägt eine besondere Fürsorgepflicht und entscheidet sich daher im Zweifel für den Unterrichtsausfall, um Unfälle zu vermeiden.

Kitas erfüllen einen Betreuungsauftrag

Kindertagesstätten haben hingegen in erster Linie einen Betreuungsauftrag. Ein weiterer Unterschied: Kita-Kinder kommen in der Regel in Begleitung ihrer Eltern. Diese können individuell entscheiden, ob der Weg zur Kita bei den aktuellen Wetterbedingungen zumutbar ist. Bei Schulen ist diese individuelle Abwägung kaum möglich, da dort hunderte Kinder gleichzeitig erwartet werden.

Rechtliche Unterschiede

Schulpflicht bedeutet, dass der Staat Verantwortung für die Sicherheit der Kinder übernimmt – auch für den Schulweg. In Kitas hingegen entscheiden die Eltern selbst, ob sie ihr Kind bringen oder nicht. Grundsätzlich bleiben Kitas auch bei Glatteis geöffnet, können jedoch eine Empfehlung an die Eltern aussprechen, ihre Kinder – wenn möglich – zu Hause zu betreuen. Diese Entscheidung liegt letztlich bei den Familien.

Jede Kita entscheidet individuell

Für die Erziehenden gilt hingegen eine andere Regelung: Sie sind arbeitsrechtlich auch bei Glatteis verpflichtet, ihren Dienst anzutreten, denn das so genannte Wegerisiko liegt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Gelingt es einzelnen Beschäftigten witterungsbedingt nicht, die Kita zu erreichen, wird die Lage individuell bewertet. Jede Einrichtung entscheidet dann eigenständig, ob mit dem verfügbaren Personal eine Betreuung aufrechterhalten werden kann oder ob es zu Einschränkungen oder einer kurzfristigen Schließung kommt.


 
Dominik Lapp
Dominik Lapp
Dominik Lapp ist seit 2023 Redaktionsleiter der HASEPOST. Der ausgebildete Journalist und Verlagskaufmann mit Zusatzqualifikation als Medienberater, Social-Media- und Eventmanager war zuvor unter anderem als freier Reporter für die Osnabrücker Nachrichten, die Neue Osnabrücker Zeitung und das Meller Kreisblatt sowie als Redakteur beim Stadtmagazin The New Insider und als freier Autor für verschiedene Kultur-Fachmagazine tätig. Seine größte Leidenschaft gilt dem Theater, insbesondere dem Musical und der Oper, worüber er auch regelmäßig auf kulturfeder.de berichtet.
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