Ein winterliches Paradox sorgt immer mal wieder für Diskussionen: Während Schülerinnen und Schüler bei Glatteis zu Hause bleiben dürfen, öffnen Kindertagesstätten meist ganz normal. Warum ist das so?
Es gibt eine Schulpflicht, aber keine Kitapflicht
Wenn Straßen und Gehwege spiegelglatt sind, fällt in Stadt und Landkreis Osnabrück der Schulunterricht aus. Gleichzeitig öffnen Kitas ihre Türen wie gewohnt. Für viele Eltern wirkt das widersprüchlich – schließlich sind gerade kleine Kinder besonders schutzbedürftig. Die Gründe für diese unterschiedliche Behandlung liegen jedoch in Verantwortung, Organisation und rechtlichen Vorgaben.
Schulweg: lange Strecken, hohe Risiken
Schulkinder legen ihren Weg häufig allein zurück – zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn. Bei Glatteis steigt das Unfallrisiko erheblich, vor allem bei längeren Schulwegen oder unzuverlässigem Nahverkehr. Die Schulbehörde trägt eine besondere Fürsorgepflicht und entscheidet sich daher im Zweifel für den Unterrichtsausfall, um Unfälle zu vermeiden.
Kitas erfüllen einen Betreuungsauftrag
Kindertagesstätten haben hingegen in erster Linie einen Betreuungsauftrag. Ein weiterer Unterschied: Kita-Kinder kommen in der Regel in Begleitung ihrer Eltern. Diese können individuell entscheiden, ob der Weg zur Kita bei den aktuellen Wetterbedingungen zumutbar ist. Bei Schulen ist diese individuelle Abwägung kaum möglich, da dort hunderte Kinder gleichzeitig erwartet werden.
Rechtliche Unterschiede
Schulpflicht bedeutet, dass der Staat Verantwortung für die Sicherheit der Kinder übernimmt – auch für den Schulweg. In Kitas hingegen entscheiden die Eltern selbst, ob sie ihr Kind bringen oder nicht. Grundsätzlich bleiben Kitas auch bei Glatteis geöffnet, können jedoch eine Empfehlung an die Eltern aussprechen, ihre Kinder – wenn möglich – zu Hause zu betreuen. Diese Entscheidung liegt letztlich bei den Familien.
Jede Kita entscheidet individuell
Für die Erziehenden gilt hingegen eine andere Regelung: Sie sind arbeitsrechtlich auch bei Glatteis verpflichtet, ihren Dienst anzutreten, denn das so genannte Wegerisiko liegt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Gelingt es einzelnen Beschäftigten witterungsbedingt nicht, die Kita zu erreichen, wird die Lage individuell bewertet. Jede Einrichtung entscheidet dann eigenständig, ob mit dem verfügbaren Personal eine Betreuung aufrechterhalten werden kann oder ob es zu Einschränkungen oder einer kurzfristigen Schließung kommt.
Mehr Nachrichten aus der Region?
➡️ Alle aktuellen Artikel zu Osnabrück (Gesamtstadt) finden Sie hier.