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Warken verteidigt umstrittene Ergebnisse der Pflegereform-Arbeitsgruppe

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Kritik an den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen zur Pflegereform zurückgewiesen. Die Gruppe habe ihren Auftrag erfüllt und Grundlagen für den weiteren Gesetzgebungsprozess erarbeitet, betonte die Ministerin. Warken kündigte zugleich einen Gesetzentwurf bis zur Mitte des kommenden Jahres an, damit die geplante Reform zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.

Warken verteidigt Arbeit der Pflegereform-Gruppe

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die breite Kritik an den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen für eine Pflegereform zurückgewiesen. „Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, Grundlagen für eine Reform zu erarbeiten, auf deren Basis wir den Gesetzgebungsprozess einleiten können. Das hat sie getan. Die Fachebenen von Bund und Ländern haben ja umfassende Optionen erarbeitet, die scheinen etwas aus dem Blick zu geraten“, sagte Warken der „Rheinischen Post“.

„An einigen Stellen haben wir auch Konkretes vereinbart, etwa den Schwerpunkt Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit oder die Überprüfung der Begutachtungssystematik zur Einstufung in die Pflegegrade“, so die Ministerin in der „Rheinischen Post“. „Jetzt geht es darum, in Abstimmung mit der von mir eingesetzten GKV-Finanzkommission und anderen zu einem umfangreichen Reformkatalog zu kommen. Die Maßnahmen hängen alle zusammen. Stückwerk wäre fatal“, so Warken gegenüber der „Rheinischen Post“.

Finanzierung und Rückzahlung von Darlehen

Zur Kritik an nicht vorhandenen Finanzkonzepten sagte die CDU-Politikerin der „Rheinischen Post“: „Die Erwartung an die Kommissionsergebnisse ist an dieser Stelle wahrscheinlich zu groß gewesen. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass in einer Arbeitsgruppe mit Bund, Ländern und Kommunen niemand freiwillig aufzeigt, wenn es um Kostenübernahmen geht, beispielsweise für die Deckelung des Pflegeeigenanteils.“

Milliarden-Darlehen zur Stützung der Pflegeversicherung seien zurückzuzahlen. „Darlehen sind zurückzuzahlen und das gilt hier auch. Natürlich ist das die klare Erwartung des Bundes“, sagte Warken der „Rheinischen Post“. „Das muss in die Finanzierung der Pflegeversicherung eingepreist werden für die nächste Zeit. Der Anspruch muss sein, dass die Pflegeversicherung künftig unabhängig von kurzfristigen Maßnahmen aus dem Bundeshaushalt finanzierbar bleibt“, sagte sie der Zeitung.

Streit über höhere Beiträge für Gutverdiener

Warken sprach sich zugleich gegen den Vorschlag aus, Gutverdiener zur Gegenfinanzierung stärker einzubeziehen und die Lohngrenze, auf die man Pflegebeiträge zahlen muss, von 5.500 auf 8.000 Euro zu erhöhen. „Mein politisches Ziel ist es, Mehrbelastungen zu vermeiden. Deshalb bevorzuge ich andere Ansätze. Mir ist die Position des Koalitionspartners natürlich bekannt. Wir werden in den anstehenden Gesprächen auch darüber sprechen und schauen, wie wir für die Finanzierung insgesamt eine gute Lösung finden“, sagte Warken der „Rheinischen Post“.

Sie kündigte einen Gesetzentwurf bis zur Mitte des kommenden Jahres an. „Die geplante Pflegereform muss zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Um das sicher zu erreichen, werde ich bis zur Sommerpause 2026 einen Entwurf für die Pflege vorlegen“, so Warken laut „Rheinischer Post“.

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Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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