Seit dem 1. März und bis zum 30. September 2020 ist es verboten Bäume zu fällen, abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind in diesem Zeitraum nur nur Form- und Pflegeschnitte.
Der gemeinnützige Verein Osnabrücker Baumschutz Stadt- und Landkreis Osnabrück e.V. weist daraufhin, dass vom 1. März bis einschließlich dem 30. September 2020 unter anderem das Fällen von Bäumen verboten ist. Im § 39, Absatz 5 (Bundesnaturschutzgesetz) heißt es unter anderem: „Es ist verboten, Bäume und Hecken die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen (Erwerbsgartenbau) stehen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zu fällen, abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Fällungen oder Entfernungen aufgrund begründeter Verkehrssicherungspflichtmaßnahmen.“ Das Verbot gilt sowohl für Privatgärten als auch auf kommunale Flächen.
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