Vier Personen arbeiten mit gefälschten Ausweisen illegal im Osnabrücker Landkreis

Bei einer Geschäftsunterlagenprüfung einer Zeitarbeitsfirma haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Montag (5. Juni) festgestellt, dass dort drei Frauen und ein Mann aus Moldawien tätig waren, ohne einen erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen.

Die moldawischen Staatsangehörigen hatten sich gegenüber ihrem Arbeitgeber mit gefälschten rumänischen Identitätskarten ausgewiesen und so dem Arbeitgeber vorgetäuscht, dass sie im Besitz der erforderlichen Ausweispapiere sind, um einer Tätigkeit in Deutschland nachzugehen. Jedoch erkannten die Osnabrücker Zöllner die Fälschungen, da gewisse Sicherheitsmerkmale auf den Ausweispapieren nicht vorhanden waren.

Strafverfahren bereits eingeleitet

Die Personen haben durch diese rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und der Urkundenfälschung eingeleitet. Für die Durchführung der Verfahren wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 2.600 Euro erhoben.

Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen der moldawischen Staatsangehörigen entscheidet jetzt die zuständige Ausländerbehörde.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion