CDU-Chef und Kanzlerkadidat Friedrich Merz hat im ersten Wahlgang zur Kanzlerwahl keine Mehrheit erzielt. 310 Abgeordnete stimmten für ihn, 307 gegen ihn. Für seine Wahl wären 316 Ja-Stimmen erforderlich gewesen.
Merz verfehlt Kanzlermehrheit im Bundestag
Nach offiziellen Angaben stimmten 310 Abgeordnete für ihn, 307 gegen ihn, drei enthielten sich. Eine Stimme war ungültig, neun Stimmen wurden nicht abgegeben. Für eine erfolgreiche Wahl wären mindestens 316 Stimmen notwendig gewesen, da die so genannte Kanzlermehrheit laut Grundgesetz die Zustimmung der Mehrheit aller Bundestagsmitglieder erfordert.
Die künftig vorgesehene Koalition aus CDU/CSU und SPD verfügt nach aktuellem Stand gemeinsam über 328 Abgeordnete. Dennoch konnte Friedrich Merz die erforderliche Mehrheit nicht für sich gewinnen. Die Abstimmung fand in geheimer Wahl statt.
Weitere Vorgehensweise wird beraten
Nach dem gescheiterten Wahlgang beraten die Bundestagsfraktionen über das weitere Vorgehen. Gemäß den Vorgaben des Grundgesetzes hat der Bundestag nun vierzehn Tage Zeit, mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler zu wählen. Kommt innerhalb dieser Frist keine Wahl zustande, muss unverzüglich ein neuer Wahlgang durchgeführt werden, bei dem der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt ist.