Der ökologische Zustand der Flüsse und Seen in Berlin und Brandenburg bleibt weiterhin deutlich hinter den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie von 2000 zurück. Besonders betroffen sind die Spree und Havel sowie deren angeschlossene Seen, die im Jahr 2024 an keiner Messstelle die geforderten guten Ergebnisse erreichen. Wie eine Abfrage des RBB bei den zuständigen Behörden zeigt, beeinträchtigen Klimawandel, Schad- und Nährstoffeintrag sowie Übernutzung die Gewässer erheblich.
Deutliche Defizite bei Spree, Havel und Seen
Die aktuellen Daten machen deutlich, dass weder an der Spree noch an der Havel die von der EU festgelegten ökologischen Standards erreicht werden. Die ökologische Ampel steht an allen Messstellen auf Rot oder Orange, was für den Zustand der Gewässer in Berlin und Brandenburg exemplarisch ist. Diese Situation wirkt sich laut RBB-Bericht nicht nur unmittelbar auf Fische, Vögel und zahlreiche Wasserorganismen aus, sondern hat auch langfristige Folgen für Angler, Erholungssuchende und die vielfältigen Nutzungen der Wasserressourcen. Auch das Grundwasser und die Trinkwasserreserven werden durch die Belastungen beeinträchtigt.
Herausforderungen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt in Berlin, äußerte gegenüber dem RBB erhebliche Zweifel an der fristgerechten Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027. Sie erklärte: „Die Lage ist durchaus sehr herausfordernd. Denn wir werden 2027 nicht da sein, wo wir sein müssten nach der Wasserrahmenrichtlinie.“
Eine ähnliche Einschätzung teilt Jean Henker, zuständiger Referatsleiter im Potsdamer Umweltministerium. Er sieht erhebliche Hindernisse für eine wirkliche Trendumkehr: „Es braucht“, so Henker laut RBB, „Macher, die Maßnahmen umsetzen. Da wird der Markt immer dünner. Es braucht Know-how im Bauwesen, in der Schaffung von Baukapazitäten, Planungen und Ähnlichem. Und es braucht Geld, das am Ende alles zu finanzieren. Auch da wird es immer dünner – wer den aktuellen Haushalt kennt. Und selbst, wenn man mal alles zusammen hat, hat man ein Problem mit der Bürokratie.“
Bewertungskriterien und mögliche Konsequenzen
Die Grundlage für die Bewertung der Gewässer nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie bilden mehrere Parameter. Dazu zählen die biologische und chemische Wasserqualität, die Besiedlung mit Algen, Pflanzen und Fischen sowie der Gehalt an Schadstoffen wie Phosphor und Stickstoff. Nach Angaben des RBB befinden sich europaweit lediglich 37 Prozent der Gewässer in einem guten ökologischen Zustand. Ab dem Jahr 2027 hat die EU die Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und Sanktionen zu verhängen.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .