Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klagen zweier Unternehmen gegen die Einstufung ihrer Verpackungen als systembeteiligungspflichtig abgewiesen. Die Entscheidung bedeutet, dass Hersteller weiterhin für das Recycling bestimmter Verpackungen zahlen müssen.
Hintergrund des Verfahrens
Die Unternehmen hatten gegen die in Osnabrück ansässige Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geklagt, die ihre Verpackungen für systembeteiligungspflichtig erklärt hatte. Konkret ging es um einen 5-Liter-Farbeimer aus Kunststoff sowie einen 9-kg-Eimer für Salatmayonnaise. Die ZSVR stützte ihre Entscheidung auf den Verpackungskatalog der Gesellschaft für Packungsmarktforschung (GVM), woraufhin die Unternehmen Widerspruch einlegten. Nachdem das Umweltbundesamt diesen zurückwies, zogen die Firmen 2022 vor Gericht.
Kammer bestätigt Einschätzung der Behörde
Das Gericht folgte der Argumentation der ZSVR. Verpackungen seien systembeteiligungspflichtig, wenn sie typischerweise als Abfall bei privaten Endverbrauchern oder vergleichbaren Anfallstellen entstehen. Eine individuelle Betrachtung sei nicht erforderlich. Vielmehr sei eine allgemeine Einschätzung notwendig, um Missbrauch zu vermeiden. Auch die Veröffentlichung der Feststellungsbescheide auf der Internetseite der ZSVR sei rechtmäßig, da die Entscheidungen nicht nur die klagenden Unternehmen, sondern die gesamte Branche betreffen.
Ausblick
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat das Gericht die Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen. Die Unternehmen können innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Berufung einlegen.