Versteigerung der Voß-Sammlung zugunsten des Osnabrücker Frauenhauses

Im StadtGalerie Café wird am 8. Juli die Voß-Sammlung versteigert. / Foto: Schweer

Im Stadtgalerie Café wird am Freitag (8. Juli) die Ausstellung „Sammlung Voß“ versteigert, die bis zum 5. Februar im Café zu sehen war. Die Erlöse gehen an das Frauenhaus Osnabrück.

Auf Initiative des SI Clubs Osnabrück und der Heilpädagogischen Hilfe (HHO) wurden vom 5. November bis zum 5. Februar im Stadtgalerie Café Werke des Künstlers Hans Günter Voß gezeigt. Bilder und Skulpturen von ihm sowie drei Bilder des Osnabrücker Psychotherapeuten und Künstlers Alois Thomas werden nun zugunsten des Frauenhauses versteigert.

Erlöse gehen an das Frauenhaus

Einlass ist um 19 Uhr, die Versteigerung beginnt um 19:30 Uhr. Osnabrücker Helmut Thiele, bekannt durch das thiele-neumann-theater, das regelmäßig unter anderem in der Lagerhalle spielt, übernimmt die Aufgabe des Auktionators. Die Basispreise richten sich nach der Größe der Bilder: von 50 Euro für die kleinsten-, 75 Euro für die mittleren-, 150 Euro für Großformate. Alle Bilder sind gerahmt. Sollte im ersten Durchlauf ein Bild keinen Abnehmer finden, werden die Werke in einer zweiten Runde günstiger angeboten. Die Erlöse gehen an das Osnabrücker Frauenhaus.

Bereits ab Dienstag (5. Juli) sind die Bilder im Stadtgalerie Café zu sehen.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion