Ab 15 mit dem kleinen Elektroflitzer in die Innenstadt von Osnabrück – das ist möglich. Doch auch dann gelten Verkehrsregeln, insbesondere beim Parken.
Microcars werden immer beliebter: Kleine Flitzer, die bereits von Jugendlichen ab 15 Jahren gefahren werden dürfen.
Die Voraussetzungen, um ein solches, oft als „Moped-Auto“ bezeichnetes Leichtkraftfahrzeug zu fahren, sind gering: Das 15. Lebensjahr muss vollendet sein, ein Rollerführerschein der Klasse AM ist erforderlich, ebenso ein Versicherungskennzeichen, das man auch online bei seiner Versicherung erhält – mehr braucht es nicht für die Freiheit auf vier Rädern.
Keine Sonderregelungen für Elektroautos mangels E-Kennzeichen
Doch bei den Verkehrsregeln gelten dieselben Vorschriften wie für „echte“ Autos – auch wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen mit einer Drosselung auf maximal 45 km/h oft kein Thema sind. Beim Parken wird es allerdings kniffliger: Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge, mit denen man in der Osnabrücker Innenstadt per Parkscheibe oft bis zu drei Stunden kostenfrei stehen darf, greifen hier nicht – denn das „E“ auf dem Kennzeichen fehlt.
Versicherungskennzeichen schützt nicht vor Strafzetteln
Und trotz des relativ einfach zu erwerbenden Versicherungskennzeichens drohen Strafzettel, wie Stadtsprecher Constantin Binder auf Nachfrage erläutert: „Ja, Parkverstöße mit Versicherungskennzeichen können geahndet werden. Das passiert auch, aber wir haben keine Statistik, wie häufig das passiert. Es dürfte eher eine kleine Zahl sein, weil derartige Fahrzeuge im Verhältnis selten sind.“

Diese Tickets gibt es auch, wenn man sein Kleinstfahrzeug vermeintlich besonders platzsparend abstellt. „Grundsätzlich gilt, dass man rechts in Fahrtrichtung parken muss, wenn das Schrägparken nicht vorgegeben ist.“ Zur allgemeinen Rechtslage verweist die Stadtverwaltung auf die Straßenverkehrsordnung.
Passt das Leichtkraftfahrzeug nicht in die Lücke, droht ein Ticket
Zum konkreten Einzelfall, der auf unserem Foto in der Bierstraße zu sehen ist, konnte man ohne Aktenzeichen keine Auskunft geben. Constantin Binder schätzt die Situation jedoch so ein: „Losgelöst von der Frage der Fahrtrichtung ist auf dem Foto zumindest zu erkennen, dass das Fahrzeug nicht in die Parklücke passt, sondern herausragt.“