Verfolgungsjagd mit Kind im Auto

Am Sonntag, den 28. Juli gab es auf der A1 eine Verfolgungsjagd. Mit im Auto saß die sechsjährige Tochter des 33-jährigen Fahrers.

Sonntagmittag, gegen 12 Uhr, haben Beamte der Autobahnpolizei auf der A1, zwischen Bramsche und Neuenkirchen-Vörden, versucht einen weinroten Renault Megane Scenic mit französischem Kennzeichen anzuhalten. Der Renaultfahrer ignorierte die Anhaltezeichen und fuhr weiter auf der A1 Richtung Bremen. Dabei gefährdete er vor der Anschlussstelle Neuenkirchen-Vörden andere Autofahrer, indem er mit mehr als 160 km/h rechts an ihnen vorbeifuhr. Es kam mehrfach zu “Beinah-Unfällen”.

Die Tochter mit im Auto

Die Verfolgungsfahrt endete auf einem abgeernteten Getreidefeld, wo der Fahrer das Auto stehen ließ und zu Fuß weiter flüchtete. Seine 6-jährige Tochter ließ der Mann im Pkw zurück. Der Flüchtende konnte von der Polizei gestellt werden. Nach ersten Ermittlungen ist sein Auto weder zugelassen, noch versichert oder versteuert. Die Mutter des 6-jährigen Mädchens wurde informiert, um das Kind abzuholen.

Bereits im Vorfeld zur Fahndung ausgeschrieben

Der 33-jährige Kosovare war zur Festnahme ausgeschrieben, zwecks Abschiebung. Er war bereits am 17. Juli 2019 abgeschoben worden, aber offensichtlich wieder eingereist. Der 33-Jährige wurde festgenommen, sein Führerschein beschlagnahmt.

Die Autobahnpolizisten bitten diejenigen Autofahrer, die am Sonntagmittag durch den weinroten Renault Megane Scenic auf der A1 (Richtung Bremen) gefährdet wurden, sich unter 0541 327 2415 zu melden.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
Polizei Pressestelle
Polizei Pressestelle
Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion