Im Streit um die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Stillhaltezusage im laufenden Eilverfahren abgegeben. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung werden Maßnahmen, die mit der Hochstufung verbunden sind, vorerst nicht umgesetzt. AfD-Chefin Alice Weidel sprach von einem ersten Erfolg für ihre Partei und die Demokratie.
Verfassungsschutz wartet gerichtliche Entscheidung ab
Im Rahmen des Eilverfahrens gegen die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz am Donnerstag erklärt, bis auf Weiteres keine der mit einer Hochstufung verbundenen Maßnahmen umzusetzen. Mit dieser sogenannten Stillhaltezusage reagierte das Bundesamt auf die Klage der AfD gegen die neue Bewertung.
Reaktion der AfD-Spitze
Alice Weidel, AfD-Chefin, begrüßte die Entscheidung des Verfassungsschutzes. Der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe) sagte Weidel: „Für die AfD und die Demokratie in unserem Land ist es ein erster Erfolg.“ Weiter erklärte sie: „Wir werden auch weiter gegen die ungerechtfertigte Diffamierung der AfD vorgehen und sind überzeugt, dass wir damit erfolgreich sein werden.“
Vorgeschichte: Klage gegen „Verdachtsfall“-Einstufung
Bereits im Jahr 2021 hatte die AfD gegen ihre Einstufung als „Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz geklagt. Auch in diesem Verfahren gab das Bundesamt eine Stillhaltezusage ab. Die AfD scheiterte allerdings in zwei Instanzen mit ihrer Klage gegen die „Verdachtsfall“-Einstufung. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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