# Verfassungsschutz fordert Verbot rechtsextremer Jugend-Chatgruppen Datum: 30.04.2025 00:04 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://www.hasepost.de/verfassungsschutz-fordert-verbot-rechtsextremer-jugend-chatgruppen-592815/ --- Brandenburgs Verfassungsschutzchef fordert ein Verbot rechtsextremer Chatgruppen, in denen sich zunehmend junge Menschen und sogar Kinder vernetzen. Er warnt vor einer „Turboradikalisierung“ in solchen digitalen Foren und plädiert für eine Anpassung der Verbotsverfahren an die Realität moderner Online-Strukturen. ## Verfassungsschutz warnt vor rechtsextremen Jugendgruppen in Chatdiensten Der brandenburgische Verfassungsschutzchef Jörg Müller fordert ein Verbot rechtsextremer Chatgruppen, insbesondere solcher, in denen sich Kinder und jugendliche Neonazis organisieren. „Eine verfassungsfeindliche Chatgruppe, die einen Administrator und Zugangsvoraussetzungen hat, fällt für mich unter den Vereinigungsbegriff – und sollte daher auch verboten werden können“, sagte Müller dem „Stern“ und RTL. ### Digitale Organisation und Radikalisierung Seit dem Sommer des vergangenen Jahres beobachtet der Verfassungsschutz laut Müller neue rechtsextreme Jugendgruppierungen, die sich vor allem in digitalen Räumen formieren. Viele der Mitglieder seien extrem jung, darunter Teenager und sogar Kinder. Die Gruppen, die sich selbst etwa „Jung und stark“, „Letzte Verteidigungswelle“ oder „Deutsche Jugend Voran“ nennen, vernetzen sich über Chatdienste wie Whatsapp, Signal oder Telegram. In diesen digitalen Foren finde laut Müller eine beschleunigte Radikalisierung der Jugendlichen statt. „Die jungen Nazis sind gewalttätig. Das geht von Sachbeschädigungen über körperliche Angriffe auf politische Gegner bis hin zu Brandanschlägen. Bei solchen Taten nehmen Neonazis eine Gefahr für Leib und Leben der Opfer in Kauf“, warnte Müller gegenüber dem „Stern“ und RTL. ### Anpassung von Verbotsverfahren gefordert Bisher ist es laut Müller gängige Praxis, dass eine Vereinigung nur dann verboten werden kann, wenn sie einen gewissen Organisationsgrad aufweist, etwa mit Vorstand und Mitgliedsbeiträgen. Diese Anforderungen entsprächen jedoch nicht mehr der heutigen Realität, so der Verfassungsschutzchef. „Verbotsverfahren müssen sich der Realität anpassen“, forderte Müller in den Interviews mit „Stern“ und RTL. Ob Gerichte diese Einschätzung teilten, müsse sich noch zeigen. Trotzdem betonte Müller: „Wir sollten uns aber nicht scheuen, diesen Weg zu gehen und Verbote anzustreben.“ Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, 30. April 2025 00:04. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück