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Verfassungsgericht lehnt Neuauszählung der Bundestagswahl ab

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anträge des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) auf Neuauszählung der Bundestagswahl zurückgewiesen. Die Partei hatte versucht, noch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses eine Neuauszählung zu erwirken, scheiterte jedoch mit ihren Verfassungsbeschwerden und Anträgen auf einstweilige Anordnung.

Rechtsschutz vor finalem Ergebnis begrenzt

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete seine Entscheidung mit den Worten: „Ebenso wie vor der Wahl ist auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich“, so die Karlsruher Richter. „Insbesondere ist Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler dem Einspruch gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten, ohne dass damit unzumutbare Nachteile verbunden wären.“ Die Anträge von BSW, sowohl die Verfassungsbeschwerde als auch die isolierten Anträge auf einstweilige Anordnungen im Vorgriff auf eine Wahlprüfungsbeschwerde, waren als unzulässig eingestuft worden.

Auswirkungen des vorläufigen Ergebnisses

Der Partei fehlen nach dem vorläufigen Ergebnis der Wahl 13.435 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Die Darstellung der Ergebnisse basiert zunächst auf den sogenannten „Schnellmeldungen“, die in der Wahlnacht übermittelt wurden. Diese sind jedoch rechtlich nicht entscheidend. Ausschlaggebend für das amtliche Endergebnis sind die späteren Feststellungen der Wahlausschüsse.

Endgültige Feststellung steht aus

Die Bundeswahlleiterin erklärte, dass derzeit die Ergebnisübermittlung des endgültigen Ergebnisses laufe. Kleinere Abweichungen könnten durch Prüfschritte anhand der Niederschriften, etwaige Nachzählungen und Korrekturen entstehen, was bei jeder Wahl vorkomme. Der Bundeswahlausschuss plant, das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2025 voraussichtlich am Freitag festzustellen und bekanntzugeben.

durch KI bearbeitet, .

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

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