Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts
Karlsruhe (dts) – Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeit gültige Grundsteuerregelung gekippt und eine Reform eingefordert. Die Berechnungsgrundlage für die Steuer sei verfassungswidrig, urteilten die Karlsruher Richter am Dienstag. Der Gesetzgeber habe spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen.
Bis zu diesem Zeitpunkt dürften die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. “Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.” Konkret ging es in dem Verfahren um drei Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs sowie um zwei Verfassungsbeschwerden zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für bundesweit 35 Millionen Grundstücke. Der Bundesfinanzhof und die Kläger hielten die Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig, weil es bei der Feststellung der sogenannten Einheitswerte zu gleichheitswidrigen Wertverzerrungen komme. Der Einheitswert wurde seit Jahrzehnten nicht angepasst. Die bisherige Grundsteuer basiert deshalb im Westen auf Werten von 1964 und im Osten auf Werten von 1935.