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Startseite Deutschland & die WeltVerfassungsgericht: Anträge gegen Bundestagseinberufung abgelehnt
Deutschland & die Welt

Verfassungsgericht: Anträge gegen Bundestagseinberufung abgelehnt

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 14. März 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 14. März 2025
Zusatzsitzung des Bundestags zur Verfassungsänderung am 13.03.2025 / via dts Nachrichtenagentur
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Das Bundesverfassungsgericht hat Anträge der Fraktionen der Linken und der AfD abgelehnt, die darauf abzielten, die Einberufung des alten Bundestages vor dem Zusammentreten des neu gewählten Bundestages zu verhindern. Die Anträge wurden vom Gericht als unbegründet bezeichnet, da der bestehende Bundestag weiterhin seine Handlungsmöglichkeiten bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Parlaments behält.

Gerichtsurteil zur Einberufung des Bundestages

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Wahlperiode des alten Bundestages gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes erst mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages endet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der bisherige Bundestag nicht in seinen Aufgaben eingeschränkt. Die Gerichtsentscheidung betont, dass der neue Bundestag selbständig über den Zeitpunkt seines Zusammentritts entscheidet und durch eine Sitzung des alten Bundestages nicht behindert wird. Die Richter machten zudem darauf aufmerksam, dass die Bundestagspräsidentin verpflichtet ist, den Bundestag einzuberufen, wenn ein Drittel der Abgeordneten dies verlangt.

Reaktionen der Fraktionen

Christian Görke, parlamentarischer Geschäftsführer der Linken, äußerte seine Enttäuschung über die Entscheidung des Gerichts. Er verwies auf eine weitere Klage der Linken, die in Karlsruhe eingereicht wurde. „Dass hier am Sonntag zwischen Frühstück und Gänsebraten nicht mal in Präsenz ein Riesenpaket verabredet wird, wird sicherlich Begleitmusik sein für die Richter in Karlsruhe bei der zweiten Klage“, sagte Görke.

Hintergrund der Anträge

Der Antrag der Fraktionen basierte auf der Kritik, dass die Einberufung des alten Bundestages pflichtwidrig sei und den schnellen Zusammentritt des neu gewählten Parlaments behindere. Konkret ging es um Beratungen über ein von Union, SPD und Grünen geplantes Schuldenpaket. Die Fraktionen der Linken und der AfD argumentierten, dass der neue Bundestag so schnell wie möglich seine Arbeit aufnehmen sollte und die Einberufung des alten Parlaments diesen Prozess nicht verzögern dürfe.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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