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Verbot nicht möglich: Osnabrücker Grüne setzen auf Einsicht bei privaten Feuerwerken

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Solange es keine spezielle Ortssatzung gibt, die private Feuerwerke verbietet, setzen die Osnabrücker Grünen auf die Einsicht der Bürger. Eigentlich hatte sich die für ihre Affinität zu Verboten bekannte Partei es sich einfacher vorgestellt die beliebte Himmelsmalerei zukünftig zu verhindern, doch so einfach ist das nicht.

In einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung erklären die Grünen, warum ihrer Ansicht nach die vor mehr als tausend Jahren in China entwickelte Feuerskunst den Bannstrahl eines Verbots treffen soll.

Neben persönlich wahrgenommener Störung und Umweltbelastung wird auch eine soziale Ungleichheit bemängelt, weil sich nicht jeder ein legales Feuerwerk leisten kann

Pressemitteilung der Grünen Ratsfraktion im Wortlaut

Aufgrund von Bürgerbeschwerden über private Feuerwerke in Osnabrück wollten die GRÜNEN von der Stadtverwaltung wissen, wie die Gesetzeslage ist. „Die Antwort der Verwaltung überrascht. Zwar ist privates Böllern außer an Silvester verboten. Sobald aber Profi-Feuerwerker beauftragt werden, sind Feuerwerke grundsätzlich erlaubt. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Ein Hinweis an die Stadt reicht“, erläutern der Fraktionsvorsitzende, Volker Bajus, und der ordnungspolitische Sprecher, Thomas Klein.

Die rechtliche Grundlage dafür liefere das Sprengstoffgesetz. Demnach ist das Abbrennen von Feuerwerken „in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten“. Ebenso muss auf besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen Rücksicht genommen werden. „Wir sind bisher davon ausgegangen, dass die Stadt die Möglichkeit hat, Feuerwerke auch aus anderen Gründen zu untersagen. Zum Beispiel aus Lärmschutzgründen oder dass zumindest bestimmte Uhrzeiten ausgeschlossen werden können. Dem ist aber nicht so. Die Stadt hat hier so gut wie keine Handhabe“, erläutert Bajus. Die Stadt könne zwar, wie andere Städte, eine Ortssatzung beschließen, die unzulässige, weil zum Beispiel brandschutzgefährdete Örtlichkeiten konkret benennt, wie den Marktplatz, Straßen in der Altstadt, die Krankenhäuser etc. Das betreffe vor allem die Silvesterböllerei, da angemeldete Feuerwerke an solchen Orten im Einzelfall untersagt werden können.

Feuerwerk nur ein Vergnügen für Vermögende?

In der Antwort auf die Grünen-Anfrage wird zudem darauf hingewiesen, dass es egal sei, ob Feuerwerke privaten oder öffentlichen Charakter haben. „Entscheidend ist allein, dass sie von Fachpersonal durchgeführt werden müssen. Wer es sich also leisten kann, darf es zum Beispiel zu seiner Geburtstagsparty richtig krachen lassen. Das zumindest finden wir fragwürdig und sollte bei Gelegenheit vom Gesetzgeber überprüft werden“, so Klein. Schließlich sei der Spaß begrenzt, die Belastung aber von der Gemeinschaft zu tragen.

Für die Grünen ist “weniger mehr”

Nach Angaben der Verwaltung ist die Zahl der angezeigten Feuerwerke stark schwankend. So wurden in 2017 immerhin 14, in 2018 noch zehn und in 2019 bislang vier Feuerwerke angezeigt. In dieser Zahl sind die öffentlichen Feuerwerke während der Jahrmärkte enthalten. Die Ratsfraktion der Grünen setzt derzeit vor allem auf die Einsicht der Bürgerinnen und Bürger. „Der extreme Lärm ist vor allem für geräuschsensible Menschen, aber auch für die Tiere eine echte Belastung. Besonders im Sommer, wenn ein Feuerwerk erst zu später Stunde abgebrannt werden kann. Je nach Wetterlage ist auch die Feinstaubfracht an Silvester ein Problem. Daher gilt, weniger ist mehr“, so die Grünen abschließend.

PM
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