Der Messerangreifer von Aschaffenburg muss dauerhaft in die Psychiatrie. Das hat das Landgericht Aschaffenburg in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Das Gericht folgte dabei der einstimmigen Forderung von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage.
Urteil und Begründungen
In dem Urteil folgte das Landgericht Aschaffenburg der geschlossenen Linie von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. Der Anklagebehörde zufolge sei die Tat nicht wegen einer Radikalisierung des Beschuldigten begangen worden, sondern wegen Wahnvorstellungen. Der Mann soll zudem eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Tat im Januar 2025
Bei der Tat im Januar 2025 hatte der 28-jährige Afghane in einem Park eine Kita-Gruppe mit einem Messer angegriffen. Dabei wurden ein marokkanisches Kleinkind und ein Deutscher getötet sowie drei weitere Menschen schwer verletzt. Der polizeibekannte Täter war ausreisepflichtig.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
