Unterstützung der Osnabrücker Kulturlandschaft: Anträge für Projektförderung wieder möglich

Osnabrücker Rathaus / Foto: Schweer

Nach mehreren erfolgreichen Sonder-Förderrunden zur Unterstützung der Osnabrücker Kulturlandschaft während der Corona-Pandemie kehrt die Friedensstadt mit der nächsten Runde der kulturellen Projektförderung 2023 erstmals zu den gewohnten Bedingungen zurück. Die Zuschussanträge können bis zum 15. September 2022 oder bis zum 1. März 2023 eingereicht werden.

Kulturakteure, Künstler, Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen können Anträge für die Umsetzung kultureller Vorhaben in der Stadt Osnabrück stellen. Die Zuschüsse für 2023 werden in zwei Förderrunden vergeben: In diesem Jahr können Anträge bis zum 15. September beim Fachbereich Kultur der Stadt Osnabrück gestellt werden. Im kommenden Jahr wird es darüber hinaus eine weitere Antragsrunde mit der Frist zum 1. März 2023 geben. Über die Anträge berät jeweils nach Fristende eine unabhängigen Jury aus städtischen und nicht-städtischen Expertinnen und Experten.

Gefördert werden können Kulturprojekte wie Ausstellungen und andere Veranstaltungen mit künstlerischem Schwerpunkt, Konzerte und andere Musikveranstaltungen sowie Veranstaltungen im Bereich Literatur, Tanz und Theater. Auch für innovative Formate aller künstlerischen Sparten ist eine Förderung möglich.

Das ändert sich im Vergleich zu vergangenen Sonder-Förderrunden

Während der Pandemie hatten Kulturakteure kaum Verdienstmöglichkeiten mit Veranstaltungen. Aus diesem Grund konnten im Rahmen der kulturellen Projektförderung auch Produktionsprojekte wie etwa die Erstellung von Tonträgern oder Kunstkatalogen bezuschusst werden. Dies ist 2023 nicht mehr möglich.

„Wir sind sehr froh darüber, dass öffentliche kulturelle Veranstaltungen und Projekte aktuell wieder stattfinden können. Daher möchten wir mit der kulturellen Projektförderung fortan wieder die Unterstützung von Veranstaltungen und weiteren Vorhaben fokussieren, um so das kulturell vielfältige Programm in Osnabrück zu unterstützen“, erläutert Patricia Mersinger, Leiterin des städtischen Fachbereichs Kultur. Die beantragten Vorhaben sollten im Osnabrücker Stadtgebiet durchgeführt werden. Auch Förderungen von Veranstaltungen außerhalb des Stadtgebiets sind möglich, sofern sie eine positive Wirkung für die Hasestadt erzielen.

Weitere Informationen sowie das Formular zur Antragstellung und die Richtlinien zur kulturellen Projektförderung gibt es auf der Webseite der Stadt. Die Zuschussanträge können bis zum 15. September 2022 bzw. 1. März 2023 postalisch (Fachbereich Kultur der Stadt Osnabrück, Marienstraße 5/6, 49074 Osnabrück) oder per E-Mail an Marius Kolkmeyer gestellt werden.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion