Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im April 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3,3 Prozent gestiegen. Nach zuvor zweistelligen Zuwachsraten hat sich der Anstieg seit März 2025 auf ein einstelliges Niveau verlangsamt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) unter Berufung auf vorläufige Angaben am Freitag mitteilte. Auch bei Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen sind im Jahresvergleich deutliche Veränderungen zu beobachten.
Moderater Anstieg bei Regelinsolvenzen im April
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Zuwachsrate der beantragten Regelinsolvenzen im April 2025 bei 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Bereits im März 2025 hatte der Anstieg 5,7 Prozent betragen. Damit setzte sich der Trend sinkender Zuwachszahlen fort, nachdem von Juli 2024 bis Januar 2025 zweistellige Steigerungen im Vorjahresvergleich registriert worden waren. Destatis wies dabei ausdrücklich auf die Vorläufigkeit der aktuellen Zahlen hin.
Deutlicher Anstieg bei Unternehmensinsolvenzen im Februar
Für den Februar 2025 wurden den Amtsgerichten laut endgültigen Ergebnissen 2.068 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das entsprach einem Zuwachs von 15,9 Prozent im Vergleich zum Februar 2024. Die Forderungen der Gläubiger aus diesen Insolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für Februar 2025 auf rund 9,0 Milliarden Euro. Im Vorjahresmonat lagen die Forderungen mit etwa 4,1 Milliarden Euro deutlich niedriger, so das Bundesamt.
Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im Februar 2025 insgesamt 6,0 Unternehmensinsolvenzen. Den höchsten Wert verzeichnete dabei der Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 10,0 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen. Danach folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, wie beispielsweise Zeitarbeitsfirmen, mit 9,3 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 9,0 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.
Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und Hinweis zur Statistik
Im Februar 2025 wurden laut Destatis 6.075 Verbraucherinsolvenzen gezählt. Dies entspricht einer Steigerung um 4,8 Prozent gegenüber Februar 2024.
Das Bundesamt gab darüber hinaus zu berücksichtigen: „Die Anträge fließen erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik ein. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt jedoch in vielen Fällen annähernd drei Monate davor“, erklärte Destatis.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
