Bei den Koalitionsgesprächen von Union und SPD sind in der Arbeitsgruppe zu Verteidigung, Außenpolitik und Entwicklungshilfe wichtige Grundsatzfragen ungeklärt geblieben. Themen wie die Wehrpflicht und die Zukunft des Entwicklungsministeriums stehen weiterhin zur Debatte, wie aus dem Abschlusspapier der Arbeitsgruppe hervorgeht, das dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ vorliegt.
Uneinigkeit über Wehrpflicht
Die Union fordert die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht und betont die Notwendigkeit einer glaubwürdigen Abschreckung angesichts der „massiven Bedrohungslage“, wie aus ihrer Position im Papier hervorgeht. Dagegen möchte die SPD den Wehrdienst auf Freiwilligkeit basieren lassen. Sie plant noch in diesem Jahr die Voraussetzungen für eine Wehrerfassung und Wehrüberwachung zu schaffen.
Verteidigungsausgaben im Fokus
Ein weiterer Streitpunkt ist die Höhe der zukünftigen Verteidigungsausgaben. Die Union schlägt eine Anhebung auf 3,5 Prozent der Wirtschaftsleistung vor. Die SPD will hingegen kein konkretes Ziel festlegen, doch beide Parteien sind sich einig, dass die Investitionen in die Verteidigung bis zum Ende der Legislaturperiode „deutlich und stringent“ steigen sollen. Die Union favorisiert eine Ergänzung dieser Formulierung um den Zusatz „in Richtung 3,5 Prozent des BIP“.
Entwicklungsministerium und ODA-Quote
Auch über die Zukunft des Entwicklungsministeriums herrscht Uneinigkeit. Die Union möchte das Ministerium in das Auswärtige Amt integrieren, um „Kohärenz in unserem gesamten Außenhandeln“ herzustellen. Die SPD lehnt diesen Plan ab und strebt stattdessen eine bessere Zusammenarbeit von AA, BMZ und BMVg an, um den integrierten Ansatz zu stärken. Zudem besteht ein Meinungsunterschied bezüglich der Entwicklungshilfe. Die Union plädiert für eine Senkung der ODA-Quote zur Haushaltskonsolidierung, während die SPD mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungsleistungen einsetzen will.
Die Diskussion um die ODA-Quote ist nicht neu. Bereits 1970 hatte die UN-Generalversammlung eine entsprechende Resolution verabschiedet, die entwickelte Länder zur Bereitstellung von 0,7 Prozent ihres Bruttosozialprodukts für Entwicklungsleistungen aufforderte. Dieses Ziel wurde 2015 in den UN-Entwicklungszielen verankert.
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