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Umgestaltung des Friedhofs Harderberg: Vereinbarkeit mit neuer Friedhofssatzung wird geprüft

Bereits im Jahr 2021 hat der Rat der Stadt Georgsmarienhütte mehrheitlich beschlossen, dass der alte Teil des Friedhofes Harderberg saniert werden soll. Ein Bestandteil der angedachten Sanierung ist es, die Hecken, die derzeit noch die Gräber und Wege einfassen, sukzessive zu entfernen. Zuletzt sind im Dezember des vergangenen Jahres die Planungen für die Umgestaltung durch die politischen Gremien bestätigt worden. Die Sanierungsarbeiten sollen nach Abschluss der erforderlichen Planungen noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

Hecken in marodem Zustand

Die gut 50 Zentimeter hohen Hecken prägen derzeit das Bild des alten Teils des Friedhofes im Stadtteil Harderberg. Allerdings hat sich der Zustand der Pflanzen über die Jahre immer weiter verschlechtert. Viele der Hecken mussten bereits, weil sie zuvor eingegangen sind, ausgetauscht oder etwa bei Bestattungen auf Grund ihrer Größe teilweise entfernt werden.

Bepflanzung soll neu konzipiert werden

Insbesondere die zunehmende Trockenheit, sowohl im Sommer als auch im Winter, macht den Pflanzen zu schaffen und führt zu einem sehr hohen Pflegeaufwand. Deshalb wird ein Konzept angestrebt, bei dem ein Großteil der Hecken nicht mehr Teil der künftigen Bepflanzung des Friedhofes sein sollen.

Witterung macht Wegen zu schaffen

Außerdem ist geplant, die Wege, die bisher bei schlechter Witterung verschlammen und insgesamt abgängig sind, zu erneuern und mit witterungsbeständigen Pflastersteinen zu versehen. Damit soll auch insgesamt die Entwässerung auf dem Friedhofsgelände verbessert werden. Auf Basis des Grundsatzbeschlusses aus dem Jahr 2021, der zuvor öffentlich beraten worden ist, sind die Planungen im Sommer 2024 an das Planungsbüro „Ge-Komm“ vergeben worden.

Pläne könnten aktueller Friedhofssatzung widersprechen

Zuletzt sind im Zusammenhang mit der Vorstellung der Planungsentwürfe Hinweise bei der Stadt Georgsmarienhütte eingegangen, dass die Planungen zu den Sanierungs- und Umgestaltungsarbeiten gegen die städtische Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen verstoßen würden.

Gemeinderat beschloss neue Satzung

Hintergrund: In Paragraph 22 der Friedhofssatzung ist festgehalten, dass Hecken auf dem alten Teil des Friedhofs Harderberg im Bereich der Wahlgrabstätten zu erhalten und bei Abgang entsprechend zu ersetzen sind. Bereits bei der Beschlussfassung im Juli 2021 hat der Rat der Stadt Georgsmarienhütte, neben dem Auftrag die Grabhecken entfernen zu lassen, eine Änderungssatzung für die Friedhofssatzung beschlossen. Diese Änderungssatzung beinhaltete, den Paragraph 22 in der Form zu ändern, dass die Ausnahmeregelungen für die Einfriedungen auf dem Harderberger Friedhof nicht mehr Teil der Satzung sind.

Neue Satzung beinhaltet noch veraltete Bestimmungen

Damit wurden die rechtlich erforderlichen Rahmenbedingungen bereits vor den ersten Planungsentwürfen in die Wege geleitet. „Leider sind dann bei einer Neufassung der Friedhofssatzung Ende 2022, wo es kein Bezug zu dem Vorhaben im Stadtteil Harderberg gab, die eigentlich zu streichenden Passagen ohne nachvollziehbaren Grund wieder in den Satzungstext aufgenommen worden. Letztlich ein unbeabsichtigter Fehler, der aber behoben werden kann“, so der Leiter des zuständigen Fachbereiches IV bei der Stadt Georgsmarienhütte, Malte Krieger.

Vereinbarkeit der Planungen mit neuer Satzung wird geprüft

In einer der nächsten Ratssitzungen soll dementsprechend die Satzung noch einmal auf die Tagesordnung kommen, um eine Änderung herbeizuführen. Dieses sei auch noch rechtzeitig, so Krieger: „Entgegen der Darstellung in der örtlichen Presse habe ich unter anderem in der Februarsitzung des Rates der Stadt betont, dass wir die Vereinbarkeit der aktuellen Friedhofssatzung mit dem geplanten Vorhaben prüfen, denn selbstverständlich kann eine Satzungsbestimmung für die Einwohnerinnen und Einwohner wie für die Stadt gleichermaßen gelten.  Wie im Fachausschuss dargelegt, befinden wir uns derzeit noch in der Planungsphase. Die geplanten Bauarbeiten haben noch nicht begonnen und müssen zudem auch noch beauftragt werden. Es liegt also kein Verstoß gegen die Friedhofssatzung vor.“

Sanierung des Friedhofs schon lange geplant

Krieger betont zudem: „Die Planungen zur Umgestaltung des Harderberger Friedhofes sind nicht neu sowie mehrfach öffentlich beraten worden. Letztlich wurden in den politischen Gremien die Pläne zur Heckenentfernung und Wegesanierung mehrheitlich beschlossen.“


 
PM
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