Foto: Getarnter Soldat, über dts
Munster (dts) – Im Fall des tödlichen Marschs von Munster werden die Ermittlungen ausgeweitet. Die Bundeswehr hat in dieser Woche das Verfahren gegen einen weiteren Ausbilder des Offiziersanwärterbataillons, einen Hauptfeldwebel, an den Wehrdisziplinaranwalt abgegeben. Bisher wurde nur gegen den Zugführer der Einheit, einen Hauptmann, ermittelt, schreibt der “Spiegel”.
Damit wird auch dieser Fall bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg landen, die bisher wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegen unbekannt ermittelt. Sie wird nun entscheiden müssen, ob sie Anklage gegen die beiden Männer erhebt. Bei dem Marsch im Juli vergangenen Jahres starb ein Soldat; drei Offiziersanwärter mussten auf die Intensivstation. Das rechtsmedizinische Gutachten der Hamburger Uniklinik hatte die Ausbilder im Fall des gestorbenen Soldaten zwar teilweise entlastet, gleichzeitig aber geurteilt, dass die erhebliche Schädigung und die Krankenhausaufenthalte der anderen drei Soldaten “hätten vermieden werden können”.