Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat vor Beginn der Innenministerkonferenz die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit AfD-Mitgliedern in Behörden und beim Waffenbesitz scharf kritisiert. Aus seiner Sicht wurde in dem Gremium nicht ausreichend vorgearbeitet, insbesondere mit Blick auf Dienstrecht und Waffenrecht. Maier fordert klare rechtliche Rahmenbedingungen und wirft der Union sowie dem Bundesinnenministerium Zurückhaltung vor.
Kritik an Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) bemängelte im Gespräch mit dem „Tagesspiegel“ die bisherigen Resultate der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit dem Umgang mit AfD-Mitgliedern in Behörden und beim Waffenbesitz beschäftigt. „Da hätte mehr gemacht werden können. Das Ergebnis ist nicht zufriedenstellend“, sagte er dem „Tagesspiegel“ am Dienstag.
Beim Dienstrecht verlangt Maier einen klaren und verbindlichen Rahmen für die Behörden. „Natürlich geht es um Einzelfallprüfungen, aber man kann gleichzeitig etwa Fallgruppen definieren und bestimmte Abstufungen festlegen“, so Maier laut „Tagesspiegel“.
Forderung nach Gesetzesänderung beim Waffenrecht
Auch beim Thema Waffenbesitz dringt Maier auf ein abgestimmtes Vorgehen von Bund und Ländern. „Beim Waffenrecht braucht es eine Gesetzesänderung. Gerichte in unterschiedlichen Ländern kommen zu unterschiedlichen Auslegungen“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Zugleich betonte er die aus seiner Sicht notwendige Konsequenz im Umgang mit Extremisten: „Aber es darf keine Waffen in den Händen von Extremisten geben, da gibt es keinen Interpretationsspielraum.“
Vorwurf der Zurückhaltung an Union und Bundesinnenministerium
In diesem Zusammenhang äußerte Maier auch Kritik an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). „Bei beiden Themen merkt man der Union und dem Bundesinnenministerium Zurückhaltung an“, sagte Maier dem „Tagesspiegel“. „Ich finde das sehr bedauerlich.“
Hintergrund der Debatte ist die Einstufung der AfD auf Bundesebene als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai. Im Anschluss beriet die Innenministerkonferenz (IMK) im Juni über den weiteren Umgang mit AfD-Mitgliedern in Behörden und beim Waffenbesitz. Als Ergebnis setzte die IMK eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein.
In dieser Arbeitsgruppe sollten Spitzenbeamte aus den Landesministerien und vom Bund gemeinsame Rahmenbedingungen zu Dienst und Dienstrecht, Waffenbesitz und Sicherheitsüberprüfungen erarbeiten – für den Fall, dass die Hochstufung der AfD bestätigt wird. Die Partei wehrt sich derzeit juristisch gegen die Bewertung. Die Behörden haben bis zur Entscheidung eine Stillhaltezusage abgegeben.
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