Wenn Eisregen und Schnee Straßen und Gehwege in gefährliche Rutschbahnen verwandeln, stellt sich jedes Jahr dieselbe Frage: Darf Streusalz eingesetzt werden oder nicht? Während Hamburg neue Wege geht, bleibt Osnabrück bei einer bestehenden, differenzierten Regelung.
Hamburg als Sonderfall
Die Diskussion bekam neuen Schwung, weil Hamburg den Einsatz von Streusalz neu geregelt hat. Dort ist Streusalz für Privathaushalte grundsätzlich gesetzlich verboten. Allerdings können Ausnahmen zugelassen werden – allerdings nur über eine so genannte Allgemeinverfügung. Genau diesen Schritt hat die Hansestadt nun vollzogen, um bei bestimmten Wetterlagen handlungsfähig zu bleiben.
So ist es in Osnabrück
Auch in Osnabrück hat man sich mit dem Hamburger Vorgehen beschäftigt. Stadtsprecher Simon Vonstein erklärt dazu auf Anfrage unserer Redaktion: „Es gibt dort (…) die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen, wofür es eine Allgemeinverfügung braucht. Diesen Weg ist Hamburg jetzt gegangen.“ Der entscheidende Unterschied: Osnabrück braucht keinen Erlass, weil Ausnahmen längst geregelt sind. Grundsätzlich gilt in der Friedensstadt, dass mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Sand oder Blähton gestreut werden soll. Der Einsatz von Streusalz ist in der Straßenreinigungsverordnung zwar verboten, jedoch nicht ausnahmslos.
Wo Gefahr droht, darf Salz eingesetzt werden
Die Stadt erlaubt Streusalz nämlich an besonders gefährlichen Stellen. Dazu zählen etwa Treppen, Rampen sowie starkes Gefälle oder steile Anstiege. Auch bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen wie Eisregen darf ausnahmsweise zu Salz gegriffen werden.
Weil diese Ausnahmen bereits fest in der Osnabrücker Verordnung verankert sind, sieht die Stadt keinen Bedarf für eine zusätzliche Allgemeinverfügung – anders als in Hamburg. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: klare Regeln, aber genug Spielraum, um bei Glätte die Sicherheit nicht aus dem Blick zu verlieren.
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