Uneinigkeit zwischen Union und SPD über die zukünftige Verwendung von Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sorgt für Diskussionen. Im Zentrum steht ein Satz im Koalitionsvertrag, der die Zur-Verfügung-Stellung der Einnahmen für den Gesamthaushalt beschreibt,
was zu unterschiedlichen Interpretationen zwischen den Parteien führt.
Interpretationsspielraum im Koalitionsvertrag
Die Union und die SPD stehen sich aufgrund einer Passage im Koalitionsvertrag uneinig gegenüber, die besagt, dass Einnahmen aus der CO2-Bepreisung „grundsätzlich dem Gesamthaushalt zur Verfügung“ stehen. Christian Haase, Chefhaushälter der Unionsfraktion (CDU), äußerte gegenüber der „Welt am Sonntag“, die Einnahmen sollten an Verbraucher und Wirtschaft zurückfließen und könnten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Klima- und Transformationsfonds (KTF) verwendet werden. Eine zweckgerichtete Bindung der Einnahmen sieht er dabei nicht vor.
Reaktionen der SPD
Die SPD weist die Bedenken der Union zurück. Eine Sprecherin des Parteivorsitzenden Lars Klingbeil erklärte, dass im Koalitionsvertrag klar geregelt sei, wie die Mittel des KTF verwendet werden sollen und dass der kritisierte Satz keine Relevanz besitzt. Ein nicht namentlich genannter SPD-Haushaltspolitiker vermutet hinter dem Satz ein „redaktionelles Versehen“.
Finanzierungsfragen im Kontext von KTF und Sondervermögen
Derzeit fließen Gelder aus dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS-1) und der nationalen CO2-Besteuerung in den KTF. Diese Mittel unterstützen Projekte wie die Energieeffizienz im Gebäudebereich, die EEG-Förderung und den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos. Ab 2027 soll die nationale CO2-Bepreisung durch das Europäische Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS-2) ersetzt werden, dessen Einnahmen über den Klima-Sozialfonds der EU fließen.
Union, SPD und Grüne haben zudem vereinbart, dass die Förderung Erneuerbarer Energien künftig aus dem regulären Haushalt anstelle des KTF bezahlt werden soll. Ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz erlaubt die jährliche Zuweisung von zehn Milliarden Euro in den KTF. Der Koalitionsvertrag betont weiterhin, dass die Effizienz der Mittelvergabe im Hinblick auf CO2-Vermeidung und sozialen Ausgleich gesteigert werden soll.
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