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Streit um die Millionen für die Bremer Brücke: Linke und FDP ziehen vor die Kommunalaufsicht

📍Ort des Geschehens: Bremer Brücke

Der Streit um die Sanierung des VfL-Stadions an der Bremer Brücke erreicht die nächste Eskalationsstufe: Nach dem Ratsbeschluss vom 4. November will nun auch die Linksfraktion eine Kommunalaufsichtsbeschwerde einreichen.
Die gemeinsame Ratsfraktion aus FDP und UWG stellt klar, man habe „bereits im Juli gehandelt“ und sich an die Landesregierung gewandt.

Beide Parteien eint die Sorge um das finanzielle Risiko für die Stadt durch das Großprojekt, das faktisch einem Neubau der Bremer Brücke gleichkommt.

Von wegen Stadt zahlt nur die Hälfte: Für den Kredit an den VfL soll die Stadt bürgen

Der Stadtrat hatte Anfang November die Sanierung der Bremer Brücke beschlossen. Die Gesamtkosten werden mit 67,3 Millionen Euro angegeben. Nach den politischen Planungen soll die Stadt rund die Hälfte aus dem eigenen Haushalt tragen. Die zweite Hälfte soll über einen Kredit finanziert werden – allerdings nicht etwa „von außen“ und ohne Risiko: Für diesen Kredit will die Stadt bürgen. Genau dieser Punkt ist ein zentraler Zündstoff in der Debatte. Wird der in jüngster Vergangenheit bereits in der Dritten Liga fehlplatziert wirkende Verein den Kredit tatsächlich bedienen können?

Linke kündigt Beschwerde an – Haushaltsrecht und EU-Beihilfen im Fokus

Die Linke hatte das Projekt im Rat grundsätzlich abgelehnt und kündigt nun gemeinsam mit ihrem Oberbürgermeisterkandidaten, dem Europarechtler Thomas Groß, eine Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen den Beschluss an. Aus Sicht der Linken verstoße die Entscheidung gegen das kommunale Haushaltsrecht – vor allem wegen der aus ihrer Sicht „nie da gewesenen Neuverschuldung“ in den kommenden Jahren. Außerdem sehen die Beschwerdeführer Fragen beim EU-Beihilferecht und fordern, dass die finanzielle Unterstützung für den Verein gegebenenfalls der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden müsse.

Visualisierung der neuen Bremer Brücke / Grafik: PPP/RAUM+
Visualisierung der neuen Bremer Brücke / Grafik: PPP/RAUM+

Bei der Beurteilung der EU-Beilhilfeberechtigung argumentiert die Linke, dass die Bremer Brücke zu 20% der Nutzungszeit von Dritten genutzt werden muss – allerdings ist dabei entscheidend, dass nicht zwingend andere Sportvereine, sondern grundsätzlich Drittnutzungen in relevantem Umfang möglich sein müssen. Ein konkretes Nutzungskonzept der Stadt sei aus Sicht der Linken bislang nicht ausreichend erkennbar.

FDP/UWG nimmt für sich in Anspruch: „Wir waren zuerst“

Kurz nach der Ankündigung der Linken meldete sich die Gruppe FDP/UWG mit einer Pressemitteilung zu Wort. Der Tenor: gut, dass die Linke „aufgewacht“ sei – nur sei man selbst längst weiter. Die Gruppe verweist darauf, sich bereits am 31. Juli 2025 bei der Kommunalaufsicht gemeldet zu haben.

„Es ist schön, dass die Linken jetzt aufgewacht sind“, erklärt Dr. Thomas Thiele, Vorsitzender der Gruppe. „Aber wir haben nicht auf andere gewartet. Während andere noch geschlafen haben, haben wir bereits im Juli vor dem Ratsentscheid zum Stadionbau die rechtlichen und finanziellen Missstände der Stadt Osnabrück konkret benannt.“

In der Ratsdebatte im November hatte die FDP das Konstrukt aus städtischem Eigenanteil und kreditfinanziertem Rest zudem als „Glücksspiel“ und „Sportwette“ bezeichnet: Aus Sicht der Liberalen sei es riskant, darauf zu setzen, dass der VfL einen langfristigen Kreditvertrag zuverlässig bedienen könne. Der Verein steht seit Jahren unter sportlichem Druck und galt zuletzt selbst in der 3. Liga als überfordert – die Frage, ob stabile Einnahmen über viele Jahre garantiert sind, ist damit Teil der politischen Auseinandersetzung.

Kritik von den Liberalen auch an Abschaffung der Krippen- und Hortbeiträge

Die FDP/UWG betont außerdem, ihre Beschwerde habe über das Stadion hinaus weitere finanzielle Entscheidungen der Stadt kritisiert – darunter die Abschaffung der Krippen- und Hortbeiträge. In einem Antwortschreiben vom 17. November 2025 habe die Kommunalaufsicht zwar eingeräumt, die Maßnahmen seien „vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage nicht unproblematisch“, sehe aber dennoch keinen Anlass zum Eingreifen.

Wird das SPD-geführte Innenministerium sein Veto einlegen?

Mit der angekündigten Beschwerde der Linken liegt der Ball nun erneut bei der Kommunalaufsicht beziehungsweise dem zuständigen Landesinnenministerium. „Das Land Niedersachsen bestätigt unsere Analyse, drückt sich aber vor konsequentem Handeln“, kritisiert FDP-Politiker Dr. Thiele und erinnert daran, dass Osnabrück eigentlich bereits unter Beobachtung steht: „Bereits in der Vergangenheit hat sich die Kommunalaufsicht deutlich positioniert und im Hinblick auf das geplante hohe Defizit des kommenden Haushaltsjahres ein umfangreicheres Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2026 mit einem deutlich höheren Einsparvolumen gefordert.“


 
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