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Stiftung klagt gegen ungleiche Rettungsdienst-Qualität in Deutschland

Die Björn-Steiger-Stiftung hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde wegen erheblicher Qualitätsunterschiede bei den Rettungsdiensten in Deutschland eingereicht. Sie kritisiert die Bundesregierung dafür, ihre Schutzpflicht zu vernachlässigen, indem sie einheitliche Regelungen für die Notfallrettung nicht durchsetzt. Dies führe zu ungleichen Überlebenschancen, je nach Wohnort der Patienten.

Uneinheitliche Regelungen im Rettungsdienst

Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer und Mitglied des Präsidialrats der Stiftung, betonte: „Es kann nicht sein, dass Menschen je nach Wohnort unterschiedliche Überlebenschancen haben“ (zit. n. Agenturmeldung). Die Stiftung bemängelt, dass sowohl auf Bundeslandebene als auch im bundesweiten Vergleich keine gleichmäßige Erfüllung des Schutzziels erreicht wird. Dies verletze den Grundrechtsanspruch der Patienten auf Gleichbehandlung.

Klage gegen Baden-Württemberg

Exemplarisch reichte die Stiftung auch eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg ein, wo im Juli letzten Jahres ein neues Rettungsdienstgesetz in Kraft trat. Kritisiert wird insbesondere die Erhöhung der gesetzlichen Hilfsfrist, die in der Realität bei 14 bis 15 Minuten liegt, selbst in lebensbedrohlichen Situationen. Seit letztem Jahr fehlt zudem ein Rettungsdienstplan, der die rechtliche Grundlage des Rettungssystems bildet.

Bundesweite Herausforderungen

Der Direktor des Instituts für Gesundheits- und Life-Science-Recht der Technischen Hochschule Mannheim, Andreas Pitz, erklärte: „Baden-Württemberg steht exemplarisch für alle Bundesländer, die gesetzlich kein schlüssiges Konzept zur Gewährleistung eines funktionierenden Rettungssystems verankert haben“ (zit. n. Agenturmeldung). Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hätte weitreichende Auswirkungen auf alle Bundesländer. Die Stiftung bemängelt weiter, dass die Rettungskräfte in ganz Deutschland materiell unzureichend ausgestattet sind und nicht lebensbedrohliche Fälle zu oft die Kapazitäten für echte Notfälle blockieren. Zuständigkeiten und Strukturen entsprächen nicht den internationalen Standards und verringerten so die Überlebenschancen für schwer erkrankte Menschen.

durch KI bearbeitet, .

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

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